Einladung zum jagdlichen Trainingsschießen

Liebe Mitglieder des Hegerings,am 18. Januar 2024 von 12 bis 14 Uhr haben wir die Möglichkeit, uns auf dem Schießstand in Hohenhorn zu treffen, um an einem jagdlichen Trainingsschießen teilzunehmen. Dies ist eine großartige Gelegenheit, unsere Schießfertigkeiten zu verbessern und sicherer im Umgang mit der Waffe zu werden.

Wir werden auf der 300m Bahn schießen und haben die Option, Ziele in Entfernungen von 100, 200 und 300 Metern anzuvisieren. Auch wenn die jagdliche Praxis normalerweise keine so weiten Distanzen erfordert, ist es dennoch von Vorteil, die Fähigkeit zu besitzen, auf diese Entfernungen zu schießen. Denn wer die 300m Distanz beherrscht, wird auch auf kürzere jagdliche Distanzen ein Meister sein.

Interessierte Mitglieder, die an diesem Trainingsschießen teilnehmen möchten, werden gebeten, sich an den Schieß-Obmann zu wenden, um sich anzumelden und weitere Details zu erfahren.

Lasst uns gemeinsam an unserer Schießfertigkeit arbeiten und uns auf ein lehrreiches und spannendes Trainingsschießen freuen!

Ostbaumschnittaktion 2023

Die von uns gepflanzten Obstbäume und angelegten Streuobstwiesen benötigen der kontinuierlichen Pflege und einen regelmäßigen Schnitt

Zum Erlernen und zur Auffrischung der Kenntnisse des Schnittes von Obstbäumen findet am Donnerstag, den 3. März im Forsthaus in Bardowick eine Informationsveranstaltung statt.

Am 5.3. soll dann das erworbene Wissen in die Praxis umgesetzt werden.

Bitte meldet euch für den Workshop hier an: naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de

Müllsammeln für die Natur 2023

An dieser Stelle möchten wir noch einmal den Kinder, Jugendlichen und allen anderen Naturfreunde danken, die die vergangene Aktion in 2022 mit unterstützt und uns geholfen haben den Wald und die Felder sauber zu bekommen. DANKE !!!

 

Müllsammeln für die Natur geht auch 2023 wieder in die nächste Runde:

Am Samstag, den 25.2.2022, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr können Abfälle,
die in der Natur gesammelt wurden, kostenfrei auf der Zentral-Deponie der
GFA in Adendorf angeliefert werden. Kleinstmengen bis zu zwei Säcke
können auch direkt auf dem Recyclinghof Zeetze entsorgt werden.

Jede Anlieferung muss bis Donnerstagabend, den 23.2.2022 bei Herrn Jilg
von der GFA telefonisch unter (04131) 9232-48 oder per E-Mail an jilg@gfalueneburg.de mit der Art und der Menge der Abfälle angemeldet werden.

Die Abfälle müssen, soweit dieses möglich ist, vorsortiert werden, sodass
eine möglichst geringe Menge an Restmüll anfällt. Eine Begrenzung der
Menge besteht nicht.

Die Entsorgung von Abfällen in der Natur ist kein Kavaliersdelikt. Daher
sollten besondere Vorgänge bei der Polizei oder den Behörden zur Anzeige
gebracht worden sein. Entsprechende Kopien der Dokumente zur Anzeige
bitte, soweit vorhanden, bei der Anlieferung mit abgeben.

Bitte organisieren Sie Sammeltransporte zur Deponie.

Sollten Sie noch Hilfe benötigen, wenden Sie sich bis Freitag, den 17.2. an
unsere AG Junge Jäger. Die AG wird versuchen, Sie zu unterstützen: agjj@jaegerschaft-lueneburg.de

Außerdem bitte ich Sie um Fotos und kurze Berichte an

naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de

Waidmannsheil und die Natur sagt Danke,
Gerhard Hartz (vom LJV Niedersachsen)

Abschussplan Hochwild gem. § 21 Abs. 2 BJagdG und § 25 NJagdG ab 2023

Liebe Waidgenossen,

ab sofort liegen die neuen Vordrucke “Abschussplan Hochwild” sowie  “Abschussplan Rehwild”  für die Jagdausübungsberechtigten der Reviere in der behördlichen Cloud des Landkreises Lüneburg zum Download bereit.

Über folgenden Link gelangt ihr direkt zum Downloadbereich: https://cloud.lklg.net/index.php/s/ncJiPYgaRf7mnDn

Bitte nutzt ausschließlich diese Vordrucke. Die Abschusspläne sind bis zum 15. Februar 2023 beim Hegeringleiter einzureichen.

Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen ist es auch für die Mitglieder des Rotwildringes erforderlich den amtlichen Abschussplan für Hochwild auszufüllen und einzureichen. Sonst ist kein Abschuss möglich.

Wollen Sie eine Zukunft für die Jagd?

Der Europäische Jagdverband FACE macht sich Sorgen um die Jagd in Europa und ruft deshalb unter dem Titel “Wollen Sie eine Zukunft für die Jagd?” eine Petition ins Leben.

Da mittlerweile rund 80% des Reglements im Jagd- und Waffenwesen aus Brüssel kommen gewinnt der Verband immer mehr an Bedeutung und engagiert sich vorbildlich. Die FACE schreibt auf ihrer Website: “Einige politische Entscheidungsträger haben sogar vorgeschlagen, die Jagd (und den Fischfang) auf 10 % der EU-Fläche einzustellen.” Das zeigt, wie wichtig es ist jetzt aktiv zu werden.

Nähere Informationen und die Möglichkeit die Petition zu zeichnen finden Sie hier:  https://signforhunting.com/de/

Niedersächsische Jagdzeiten werden angepasst

Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert, dass die Jagdzeiten werden angepasst werden:

Die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wurde angepasst. Das Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostdeutschland nicht nur alle Jagdmethoden sondern auch neue Hilfsmittel zur Reduzierung der Schwarzwildbestände zur Anwendung kommen müssen. Da auch weniger Schalenwilddrückjagden wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stattgefunden haben, wird nun auch die Nachtzieltechnik für eine intensive Schwarzwildbejagung freigegeben.

Die klimaangepasste Wiederbewaldung und der Waldumbau erfordern eine Regulierung der Schalenwildbestände auf ein tragfähiges Niveau. Mit Beginn der Jagdzeit am 1. April können bereits einjähriges Reh-, Rot- und Damwild sowie ältere Rehböcke vor Beginn der Vegetationszeit bejagt werden.

Die Jagdzeiten auf Wasserfederwildarten sind auf Grund ihres guten Erhaltungszustandes angepasst worden.

Die Bestände der Nonnengans sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen, so dass die hier brütende Population Jagdzeiten erhalten hat und der ziehende Teil der Population zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen unter streng überwachten Bedingungen außerhalb der Vogelschutzgebiete erlegt werden dürfen.

Eine Übersicht der aktuellen Jagdzeiten in Niedersachsen finden Sie hier: Gesetze und andere Bestimmungen rund um das Thema Jagd und Jäger

Fleisch aus dem 3D Drucker?

Die Wirtschaftswoche berichtete vergangene Woche in einem Artikel, dass Fleisch aus dem 3D Drucker noch im ersten Halbjahr 2021 in deutsche Restaurants kommen wird.

Das israelische Start-up Redefine Meat erzeugt aus rein pflanzlichen Rohstoffen “Fleisch” das mithilfe eines eigens entwickelten 3D Druckers in Form gebracht wird.

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür weniger oder gar kein Fleisch mehr zu essen. Die einen aus ethischen Gründen, die anderen um das Weltklima zu schützen (verschiedenen Studien attestieren der industriellen Fleischproduktion eine der größten Treiber des Klimawandels zu sein) und weitere aus Angst Krankheiten wie z.B. Darmkrebs mit zu hohem Fleischkonsum zu begünstigen. Die von Redefine Meat entwickelte Fleischalternative wird aus pflanzlichen Rohstoffen gedruckt und soll durch dieses spezielle Herstellungsverfahren die Fett- und Muskelstruktur von echtem Fleisch gut nachbilden. Im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten, meist Hackfleisch oder kleine Fleischstücke, kann Redefine Meat laut Unternehmensangaben auch Steaks “drucken”. Bei einem Praxistest in Tel Aviv hielten laut Redefine-Meat-Gründer Ben-Shitrit 90% der Kunden die Fleischalternative für gewöhnliches Fleisch.

Hier in diesem Youtube-Video ist der Druckprozess zu sehen.

Ist das die Zukunft oder ist Wildfleisch vom Jäger aus der Region die bessere Alternative zur industriellen Fleischerzeugung?

Zoonosen und deren Pandemiepotenzial

Zoonosen sind von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursachte Infektionskrankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. Der Begriff Zoonose kommt aus dem Griechischen. Er leitet sich von den Wörtern zoon (Lebewesen) und nosos (Krankheit) ab. Innerhalb dieses Oberbegriffs ist – je nach der Richtung der Übertragung – zwischen folgenden Unterbegriffen zu differenzieren: Bei Zooanthroponosen werden Erreger überwiegend vom Tier auf den Menschen übertragen, während Anthropozoonosen dadurch gekennzeichnet sind, dass die Übertragung überwiegend vom Menschen auf Tiere stattfindet. Bei Amphixenosen hingegen erfolgt die Übertragung wechselseitig.

Zoonosen können auf unterschiedliche Weise übertragen werden, so etwa durch Schmierinfektionen, Bissverletzungen, sowie über tierische Nahrungsmittel (z. B. Fleisch, Milch, Eier) und Mücken oder Zecken. Letztere fungieren als sogenannte Vektoren als Überträger eines Krankheitserregers von einem Organismus auf einen anderen.

Im Grunde sind fast alle neuen Erkrankungen der letzten Jahre, aber auch viele aktuelle Infektionskrankheiten Zoonosen. Einem 2020 erschienenen Bericht des Weltbiodiversitätsrats (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services – IPBES) zufolge trifft dies auf die Mehrheit (70 Prozent) aller neu auftretenden Krankheiten sowie auf fast alle bekannten Pandemien zu. Auch bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine Zoonose. Forscherinnen und Forscher gehen bislang davon aus, dass die
Übertragung von einem Wildtier (vermutlich einer Fledermausart) – ggf. mit einem weiteren Zwischenwirt in der Infektionskette – erfolgt ist.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat diese Begriffsdefinitionen, einen historischen Überblich und eine Einschätzung des Pandemiepotenzial von Zoonosen in diesem Dokument sehr gut verständlich erläutert.

Hegeringschießen am 15. August

Der Schießstand in Püttelkow ist wieder geöffnet, so dass das Hegeringschießen am 15. August stattfinden kann. Sollte die Waldbrand-Warnstufe noch erhöht werden muss der Stand wieder schließen. Für den Fall informieren wir euch natürlich sofort hier.

Ich hoffe auf eine große Teilnehmerzahl.

Anmeldung wie immer an unseren Schießobmann Torsten Lang-Herfurth.

BKA veröffentlicht “Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen”

Das „Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen“ des BKA wird in den einschlägigen Foren der Jagdzeitschriften und in den sozialen Medien schon seit gut einer Woche diskutiert. Da das Dokument aber weder Aktenzeichen noch Datum oder andere Angaben zum Sachstand enthält war ich zunächst skeptisch und habe das BKA gebeten die Authentizität zu bestätigen. Die Antwort liegt nun vor und ich möchte das Dokument bzw. die Bedeutung für uns Jäger gern kurz erläutern:

Eingangs wird die Anlage 2 zum Waffengesetz zitiert und damit schon einmal von vorn herein klar gemacht, dass Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen weiterhin verbotene Gegenstände sind!

Auf die waffenrechtliche Ausnahme für Jäger wird erst nach der Definition der einzelnen Geräte und deren zugrundeliegender Technik eingegangen.

Der Jäger darf für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen haben. Das sind Geräte, die kein eigenes Absehen haben.

Jagdliche Zwecke sind:
1. die unmittelbare Jagdausübung.
2. das jagdliche Übungsschießen.

Nachzielgeräte, also Geräte mit eingebautem Zielhilfsmittel (z.B. Absehen) die zur Montage auf Schusswaffen bestimmt sind, bleiben weiterhin verboten!

Wie beim Besitz und Erwerb von Munition ist der gültige Jagdschein Voraussetzung für den Umgang mit diesen Geräten. Beim Überlassen eines solchen Gerätes ist der Jagdschein stets zu prüfen.

Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben bestehen. Die Jagdausübung ist nicht in allen Bundesländern erlaubt und auf bestimmte Wildarten beschränkt.

Download Merkblatt