DJV ruft zur Solidarität mit den Bauernprotesten auf – ChatGPT analysiert…

In diem Artikel “DJV ruft Jäger zu Solidarität mit Land- und Forstwirten auf” ruft der Deutsche Jagdverband (DJV) zur Solidarität mit den Protesten der Landwirte auf.

Ich habe ChatGPT gebeten, den Artikel zu lesen und mir eine Einschätzung zur Intension des DJV zu geben. Hier ist die Antwort von ChatGPT auf meine Frage:


Zitat;

Es ist möglich, dass der Aufruf des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Solidarität mit Land- und Forstwirten auch als strategischer Schritt interpretiert werden könnte, um sich bei den Bauern beliebt zu machen. Die enge Verbindung zwischen Jägern und Bauern besteht oft im Zusammenhang mit der Regulierung von Wildbeständen und dem Ausgleich von Wildschäden in der Landwirtschaft.

Indem der DJV sich öffentlich mit den Anliegen der Land- und Forstwirte solidarisiert, könnte dies die Beziehungen zwischen den beiden Gruppen stärken. Eine solche Solidaritätsbekundung könnte sowohl auf echtem Interesse an gemeinsamen Anliegen als auch auf strategischen Überlegungen basieren, um eine positive Zusammenarbeit zu fördern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der DJV auch konkrete Beispiele für politische Maßnahmen nennt, die sie als problematisch für die ländliche Bevölkerung und Landwirte betrachten. Dies deutet darauf hin, dass der Aufruf nicht ausschließlich taktischer Natur ist, sondern auch auf echte Bedenken hinsichtlich bestimmter politischer Entscheidungen hinweist.

Insgesamt lässt sich sagen, dass eine Mischung aus strategischen Überlegungen und echtem Interesse an gemeinsamen Anliegen wahrscheinlich vorliegt. Jäger und Bauern haben oft gemeinsame Interessen, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und den Schutz der ländlichen Lebensweise.

Einschätzung: Der Aufruf des DJV zur Solidarität könnte sowohl taktische Überlegungen als auch echte Anliegen reflektieren. Die enge Verbindung zwischen Jägern und Bauern in Bezug auf Wildbestandsregulierung und Schadensausgleich macht eine gemeinsame Positionierung verständlich. Es ist wichtig, die konkreten politischen Anliegen des DJV im Auge zu behalten, um die Motivation hinter der Solidaritätsbekundung besser zu verstehen.

Quelle: ChatGPT3.5, 07.01.2024


Als Vorabinformation zu meiner Frage habe ich die Abhängigkeit der Jäger von den Landwirten im Bezug auf die Wildschadenregulierung erläutert und damit die Antwort von ChatGPT möglicherweise etwas beeinflusst.

Grundsätzlich zeigt mir die Tiefe dieser Antwort, wie gut eine künstliche Intelligenz (KI oder auch AI) inzwischen auf bestehende Texte eingehen und das vorher antrainierte Wissen (machine learning) anwenden kann.

Rehkitzrettung: Reine Selbstsucht?

Der Hass gegen Jäger und die Angst vor legalen Waffenbesitzern hat schon manchmal seltsame Auswüchse. Aber dazu später mehr.

Bei uns im Hegering Neuhaus an der Elbe wurden in diesem und im vergangenen Jagdjahr mehrere Drohnen mit Wärmebildkamera angeschafft. Einsatzzweck: Rehkitzrettung. Es geht darum Bambi vor schwersten Verletzungen und dem Tod durch Mähwerke zu retten. Die Kitze werden von ihren Müttern im vermeintlich sicheren, hohen Gras abgelegt und verharren dort – egal was passiert. Ein so abgelegtes Rehkitz ist mit dem bloßen Auge kaum zu sehen. Bevor wir die Wärmebilder aus der Vogelperspektive hatten, ist es vorgekommen, dass wir (bei der Suche) direkt an Kitzen vorbei gegangen sind, ohne sie zu finden. Mit „eyes in the sky“ bedarf es immer noch Übung die kleinen Bambis zu finden, es ist aber sehr viel einfacher.

Hier in den Elbtalauen haben wir das Glück, dass Landwirte und die Jägerschaft perfekt Hand in Hand arbeiten. Im Grunde genommen haben wir alle ein Interesse daran das Leben von so süßen kleinen Geschöpfen zu schützen, oder?

Mein letzter Einsatz mit der großen DJI Matrice M30 Drohne (4 Kg mit hochauflösender Kamera) war bei einem befreundeten Hegering im norddeutschen Mittelgebirge. Ganz traditionell wurden früh morgens die Jäger mit einem Jagdsignal zusammengerufen, um gemeinsam zur Rehkitz Suche aufzubrechen. Die örtlichen Landwirte waren mit von der Partie. Offenbar hat der Klang der Jagdhörner auch eine Gruppe von Jagdgegnern auf den Plan gerufen, die schon vor uns bei den zu mähenden Flächen waren und den Zugang zu den Wiesen für uns Jäger (nicht für die Landmaschinen) blockierten. Mit einigem Umweg konnten wir eine erhobene Position erreichen, von der aus die Drohne geflogen werden konnte. Ich bin ein großer Freund der freien Meinungsäußerung aber was wir diesem Tag mit den Jagdgegnern erlebt haben war schon sehr befremdlich:

  1. Wer als Tierschützer auftritt sollte nicht mit frei laufenden Hunden über ein Feld gehen, auf dem sich mit Sicherheit Rehkitze befinden.
  2. Jäger sind auch Menschen und müssen nicht zwangsläufig beschimpft werden.
  3. Legale Waffenbesitzer lassen sich freiwillig in regelmäßigen Abständen vom Staat auf ihre Zuverlässigkeit prüfen und stellen (bis auf extrem wenige Ausnahmen) keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
  4. Der Vorwurf „Ihr Schw… wollt die armen Bambis jetzt nur schützen, um sie später hinterrücks abzuknallen“ ist zwar nicht neu, trifft aber nicht wirklich den Punkt.

Zunächst einmal ein klares „ja“. Ein Jäger erlegt auch Rehwild. In Deutschland ist Rehwild die am meisten erlegte Wildart. Aber bei solchen Aussagen frage ich mich dann doch, ob so schönes kleines Geschöpf wirklich mit zerhackten Beinen und verstümmeltem Körper im Mähwerk enden soll?


Hier wieder ein Foto aus den Elbtalauen.

Dieses Kitz wird einmal eine stattliche Ricke. Sie wird viele weitere Kitze setzen und so zum Fortbestand der Art sorgen. Vermutlich wird sie dann tatsächlich irgendwann erlegt werden. Ein einziger Schuss, den sie nicht einmal hört, wird ihr Leben beenden und ihr Fleisch zu einem qualitativ hochwertigen Lebensmittel machen. Aber sie wird nicht leiden müssen und sie wird ein schönes Leben in freier Natur haben. Keine Massentierhaltung und auch kein Lebendtransport zum Schlachthof.

Ich kann nur jedem Jagdgegner empfehlen sich selbst mit der Materie zu beschäftigen. Nur wer sich auskennt kann auch mitreden. Jagd ist so viel mehr als töten!

Wir Jäger, vom Hegering Neuhaus an der Elbe, freuen uns über jeden Interessierten und geben gern einen Einblick in das Waidwerk.

Hegeringschießen 2022

Liebe Waidgenossen,

da sich die Corona-Situation (bzw. die daraus resultierenden Einschränkungen) langsam bessert bieten wir dieses Jahr folgende Termine zum trainieren:

  • 21. Mai 2022 in Püttelkow
  • 02. Juli 2022 in Püttelkow
  • 22. Oktober 2022 in Püttelkow

Jagdzeitenverordnung Niedersachsen: Urteil Normenkontrollverfahren

Vor kurzem wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg die von der LJN unterstützten Normenkontrollanträge gegen die Jagdzeitenverordnung verhandelt.

Anliegend finden Sie ein diesbezügliches Informationsschreiben sowie die Pressemeldung des OVG Lüneburg zur Urteilsverkündung und die Pressemeldung dazu.

Informationsschreiben zum Urteil JZVO

Presseinformation Jagdzeitenerordnung Niedersachsen

Presseinformation OVG Lueneburg

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021

Das BMI informiert heute (03.08.2021) in einer Pressemitteilung:

Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Mit dem “Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz” vom 17. Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Anlass für die Neuregelung war eine im Jahr 2017 geänderte EU-Richtlinie, mit der die Nutzung von Schusswaffen durch Terroristen erschwert werden sollte.

Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von über 10 Schuss sowie Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität über 20 Schuss sind nunmehr verboten. Mit der Gesetzesänderung wurde jedoch eine Besitzstandsregelung geschaffen. Personen, die die betroffenen großen Magazine bereits vor dem 13. Juni 2017 – dem Tag des Inkrafttretens der EU-Richtlinie – erworben haben, können diese bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen und dürfen sie dann auch weiterhin behalten. Magazine, die erst nach dem Stichtag erworben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei z.B. bei der Polizei abgeben werden. Alternativ können Besitzer bis zum selben Termin eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragen, um die Magazine weiter behalten zu dürfen.

Salutwaffen sind ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen können. Diese sind aufgrund der Waffenrechtsänderung nun rechtlich wie die Ausgangswaffe eingestuft, d.h. sie sind in der Regel erlaubnispflichtig. Besitzer solcher erlaubnispflichtigen Salutwaffen, die noch keine Waffenbesitzkarte haben, können diese noch bis zum 1. September 2021 bei ihrer Waffenbehörde beantragen.

Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäuse von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses einer Waffe sind künftig als wesentliche Waffenteile eingestuft. Damit sind bspw. Gehäuse und Verschlussträger von vollautomatischen Schusswaffen (u.a. Sturmgewehren) verbotene Gegenstände. Besitzer solcher Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der Polizei abgeben.

Bei Fragen zu den Regelungen können sich die betroffenen Waffenbesitzer an ihre örtliche Waffenbehörde wenden.

Waffenrecht: Gesetz zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern

In der Pressemitteilung vom 13. April 2021 informiert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über die Pläne der nächsten Waffenrechtsverschärfung. Diese weitere Reform des Waffenrechts soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Das Bundeskabinett hat den vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ bereits beschlossen.

In frühen Entwürfen des neuen Gesetztes war noch die Rede davon, dass Schießsportverbände und Hegeringe verpflichtet werden sollen auffälliges Verhalten ihrer Mitglieder an die Behörden zu melden und dafür einen Verantwortlichen zu benennen. Dieser Gedanke wurde dann aber schon im Referentenentwurf nicht mehr verfolgt.

Nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetzt, dass am 1. September 2020 final in Kraft trat und dessen Übergangsfristen noch nicht abgelaufen sind ist dies nun die zweite Änderung des Waffenrechts innerhalb von nur einem Jahr.

Lesen Sie dazu auch die Meinung von Benedikt Krainz auf blaulichtblog.de

Zoonosen und deren Pandemiepotenzial

Zoonosen sind von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursachte Infektionskrankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. Der Begriff Zoonose kommt aus dem Griechischen. Er leitet sich von den Wörtern zoon (Lebewesen) und nosos (Krankheit) ab. Innerhalb dieses Oberbegriffs ist – je nach der Richtung der Übertragung – zwischen folgenden Unterbegriffen zu differenzieren: Bei Zooanthroponosen werden Erreger überwiegend vom Tier auf den Menschen übertragen, während Anthropozoonosen dadurch gekennzeichnet sind, dass die Übertragung überwiegend vom Menschen auf Tiere stattfindet. Bei Amphixenosen hingegen erfolgt die Übertragung wechselseitig.

Zoonosen können auf unterschiedliche Weise übertragen werden, so etwa durch Schmierinfektionen, Bissverletzungen, sowie über tierische Nahrungsmittel (z. B. Fleisch, Milch, Eier) und Mücken oder Zecken. Letztere fungieren als sogenannte Vektoren als Überträger eines Krankheitserregers von einem Organismus auf einen anderen.

Im Grunde sind fast alle neuen Erkrankungen der letzten Jahre, aber auch viele aktuelle Infektionskrankheiten Zoonosen. Einem 2020 erschienenen Bericht des Weltbiodiversitätsrats (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services – IPBES) zufolge trifft dies auf die Mehrheit (70 Prozent) aller neu auftretenden Krankheiten sowie auf fast alle bekannten Pandemien zu. Auch bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine Zoonose. Forscherinnen und Forscher gehen bislang davon aus, dass die
Übertragung von einem Wildtier (vermutlich einer Fledermausart) – ggf. mit einem weiteren Zwischenwirt in der Infektionskette – erfolgt ist.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat diese Begriffsdefinitionen, einen historischen Überblich und eine Einschätzung des Pandemiepotenzial von Zoonosen in diesem Dokument sehr gut verständlich erläutert.

Illegaler Waffenbesitz ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt!

Wer kennt das nicht: Der Rücken tut weh und es ist keiner da, von dem man massiert wird…

Heute möchte ich eine kleine, fiktive Geschichte erzählen. Ich hoffe, dass sie so nicht passiert ist. Gleichzeitig möchte ich damit jeden ein wenig sensibilisieren, kritisch über Alltagsgegenstände nachzudenken.

Es ist Freitag Abend. Herr W. aus Hamburg hat gerade Weihnachten hinter sich gebracht und sitzt nach getaner Arbeit auf der Couch. Er blättert in Prospekten. Tchibo hat Fitness und Massengeräte im Angebot. Auf Seite 59 findet er den “Klopfmassagestab” – “Federnde Schläge zur Entspannung der Muskulatur…”:

Unser Waidmann, Herr W., ist begeistert. Damit kann er sich selbst massieren und die Geschäfte sind sogar gerade noch offen. Gut gelaunt macht er sich sofort auf den Weg zu Tchibo und kauft den Stab.

Auf dem Rückweg zieht ein stechender Schmerz durch seinen Rücken. Der beste Zeitpunkt das neue Gerät sofort auszuprobieren! Er packt den Massagestab aus, entsorgt die Verpackung verantwortungsbewusst im Mülleimer und schlägt sich auf den Rücken. Nach ein paar kräftigen Schlägen hat er den Dreh raus und freut sich. Weniger Freude löst der Anblick bei den zwei Beamten E. und S. aus, die unseren Herrn W. von der anderen Straßenseite aus beobachtet haben. Als die Beamten Herrn W. ansprechen wundert er sich etwas über die angespannt defensive Haltung der Polizisten, denkt sich aber nicht viel dabei, da die Polizei auf St. Pauli ja viel aushalten muss.

Die freundlichen Beamten fordern Herrn W. auf, seine Waffe nieder zu legen und wundern sich, dass er behauptet, alle Waffen sind sicher im Waffenschrank verschlossen. Es bedarf einiger Erklärung bis Herr W. versteht, dass es um seinen Massagestab geht und er plötzlich beschuldigter einer Straftat ist.

Im Protokoll der Polizei klingt das nachher so: Herr W. wurde im Bereich der Waffenverbotszone „Reeperbahn“ mit einem Schlagstock-ähnlichen Gegenstand angetroffen. Er behauptete trainieren zu müssen und dass wegen der dicken Winterkleidung härtere Schläge erforderlich sind.

Herr W., der immer gesetzestreu ist, macht sich nicht viele Gedanken und hatte den Vorgang auch schon fast vergessen. Bis zu dem Moment, als sein Jagdschein dreieinhalb Monate später nicht verlängert wurde, weil ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt gegen ihn anhängig ist…

Der Jagdschein ist erst einmal weg und damit auch die Berechtigung Munition zu besitzen!

Kann ein Massagestab eine Waffe sein?

Definitiv JA, sagt nun auch das Bundeskriminalamt in seinem Feststellungsbescheid zum Tchibo Klopfmassagestab

Das BKA stuft den Tchibo Klopfmassagestab sogar als verbotene Waffe ein!

Als Jäger hätte das Herrn W. bewusst sein müssen. Er hat es ja während der Vorbereitung zur Jagdscheinprüfgung gelernt:

In der allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) zum Waffengesetzt WaffG steht in Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2: “Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist.” Der Umgang mit Totschlägern ist verboten (Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste).

Es droht eine Strafe, denn illegaler Waffenbesitz ist kein Kavaliersdelikt:

Das Strafmaß ist im Waffengesetz festgelegt. Der betreffende §52 WaffG sagt dazu Folgendes aus:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt…

So schnell kann ein kleiner und harmlos aussehender Gegenstand richtig große Probleme verursachen!

Der Stab wurde (laut Prospekt) einen ganzen Monat lang verkauft. Erstaunlich finde ich, dass es keinem Produktmanager, Angestellten oder der Rechtsabteilung aufgefallen ist was da bei Tchibo verkauft wurde.

Ich würde mich freuen, wenn ein Anwalt aus unseren Reihen hierzu einen Kommentar geben würde!