Ostbaumschnittaktion 2023

Die von uns gepflanzten Obstbäume und angelegten Streuobstwiesen benötigen der kontinuierlichen Pflege und einen regelmäßigen Schnitt

Zum Erlernen und zur Auffrischung der Kenntnisse des Schnittes von Obstbäumen findet am Donnerstag, den 3. März im Forsthaus in Bardowick eine Informationsveranstaltung statt.

Am 5.3. soll dann das erworbene Wissen in die Praxis umgesetzt werden.

Bitte meldet euch für den Workshop hier an: naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de

Müllsammeln für die Natur 2023

An dieser Stelle möchten wir noch einmal den Kinder, Jugendlichen und allen anderen Naturfreunde danken, die die vergangene Aktion in 2022 mit unterstützt und uns geholfen haben den Wald und die Felder sauber zu bekommen. DANKE !!!

 

Müllsammeln für die Natur geht auch 2023 wieder in die nächste Runde:

Am Samstag, den 25.2.2022, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr können Abfälle,
die in der Natur gesammelt wurden, kostenfrei auf der Zentral-Deponie der
GFA in Adendorf angeliefert werden. Kleinstmengen bis zu zwei Säcke
können auch direkt auf dem Recyclinghof Zeetze entsorgt werden.

Jede Anlieferung muss bis Donnerstagabend, den 23.2.2022 bei Herrn Jilg
von der GFA telefonisch unter (04131) 9232-48 oder per E-Mail an jilg@gfalueneburg.de mit der Art und der Menge der Abfälle angemeldet werden.

Die Abfälle müssen, soweit dieses möglich ist, vorsortiert werden, sodass
eine möglichst geringe Menge an Restmüll anfällt. Eine Begrenzung der
Menge besteht nicht.

Die Entsorgung von Abfällen in der Natur ist kein Kavaliersdelikt. Daher
sollten besondere Vorgänge bei der Polizei oder den Behörden zur Anzeige
gebracht worden sein. Entsprechende Kopien der Dokumente zur Anzeige
bitte, soweit vorhanden, bei der Anlieferung mit abgeben.

Bitte organisieren Sie Sammeltransporte zur Deponie.

Sollten Sie noch Hilfe benötigen, wenden Sie sich bis Freitag, den 17.2. an
unsere AG Junge Jäger. Die AG wird versuchen, Sie zu unterstützen: agjj@jaegerschaft-lueneburg.de

Außerdem bitte ich Sie um Fotos und kurze Berichte an

naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de

Waidmannsheil und die Natur sagt Danke,
Gerhard Hartz (vom LJV Niedersachsen)

Abschussplan Hochwild gem. § 21 Abs. 2 BJagdG und § 25 NJagdG ab 2023

Liebe Waidgenossen,

ab sofort liegen die neuen Vordrucke “Abschussplan Hochwild” sowie  “Abschussplan Rehwild”  für die Jagdausübungsberechtigten der Reviere in der behördlichen Cloud des Landkreises Lüneburg zum Download bereit.

Über folgenden Link gelangt ihr direkt zum Downloadbereich: https://cloud.lklg.net/index.php/s/ncJiPYgaRf7mnDn

Bitte nutzt ausschließlich diese Vordrucke. Die Abschusspläne sind bis zum 15. Februar 2023 beim Hegeringleiter einzureichen.

Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen ist es auch für die Mitglieder des Rotwildringes erforderlich den amtlichen Abschussplan für Hochwild auszufüllen und einzureichen. Sonst ist kein Abschuss möglich.

Rehkitzrettung: Reine Selbstsucht?

Der Hass gegen Jäger und die Angst vor legalen Waffenbesitzern hat schon manchmal seltsame Auswüchse. Aber dazu später mehr.

Bei uns im Hegering Neuhaus an der Elbe wurden in diesem und im vergangenen Jagdjahr mehrere Drohnen mit Wärmebildkamera angeschafft. Einsatzzweck: Rehkitzrettung. Es geht darum Bambi vor schwersten Verletzungen und dem Tod durch Mähwerke zu retten. Die Kitze werden von ihren Müttern im vermeintlich sicheren, hohen Gras abgelegt und verharren dort – egal was passiert. Ein so abgelegtes Rehkitz ist mit dem bloßen Auge kaum zu sehen. Bevor wir die Wärmebilder aus der Vogelperspektive hatten, ist es vorgekommen, dass wir (bei der Suche) direkt an Kitzen vorbei gegangen sind, ohne sie zu finden. Mit „eyes in the sky“ bedarf es immer noch Übung die kleinen Bambis zu finden, es ist aber sehr viel einfacher.

Hier in den Elbtalauen haben wir das Glück, dass Landwirte und die Jägerschaft perfekt Hand in Hand arbeiten. Im Grunde genommen haben wir alle ein Interesse daran das Leben von so süßen kleinen Geschöpfen zu schützen, oder?

Mein letzter Einsatz mit der großen DJI Matrice M30 Drohne (4 Kg mit hochauflösender Kamera) war bei einem befreundeten Hegering im norddeutschen Mittelgebirge. Ganz traditionell wurden früh morgens die Jäger mit einem Jagdsignal zusammengerufen, um gemeinsam zur Rehkitz Suche aufzubrechen. Die örtlichen Landwirte waren mit von der Partie. Offenbar hat der Klang der Jagdhörner auch eine Gruppe von Jagdgegnern auf den Plan gerufen, die schon vor uns bei den zu mähenden Flächen waren und den Zugang zu den Wiesen für uns Jäger (nicht für die Landmaschinen) blockierten. Mit einigem Umweg konnten wir eine erhobene Position erreichen, von der aus die Drohne geflogen werden konnte. Ich bin ein großer Freund der freien Meinungsäußerung aber was wir diesem Tag mit den Jagdgegnern erlebt haben war schon sehr befremdlich:

  1. Wer als Tierschützer auftritt sollte nicht mit frei laufenden Hunden über ein Feld gehen, auf dem sich mit Sicherheit Rehkitze befinden.
  2. Jäger sind auch Menschen und müssen nicht zwangsläufig beschimpft werden.
  3. Legale Waffenbesitzer lassen sich freiwillig in regelmäßigen Abständen vom Staat auf ihre Zuverlässigkeit prüfen und stellen (bis auf extrem wenige Ausnahmen) keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
  4. Der Vorwurf „Ihr Schw… wollt die armen Bambis jetzt nur schützen, um sie später hinterrücks abzuknallen“ ist zwar nicht neu, trifft aber nicht wirklich den Punkt.

Zunächst einmal ein klares „ja“. Ein Jäger erlegt auch Rehwild. In Deutschland ist Rehwild die am meisten erlegte Wildart. Aber bei solchen Aussagen frage ich mich dann doch, ob so schönes kleines Geschöpf wirklich mit zerhackten Beinen und verstümmeltem Körper im Mähwerk enden soll?


Hier wieder ein Foto aus den Elbtalauen.

Dieses Kitz wird einmal eine stattliche Ricke. Sie wird viele weitere Kitze setzen und so zum Fortbestand der Art sorgen. Vermutlich wird sie dann tatsächlich irgendwann erlegt werden. Ein einziger Schuss, den sie nicht einmal hört, wird ihr Leben beenden und ihr Fleisch zu einem qualitativ hochwertigen Lebensmittel machen. Aber sie wird nicht leiden müssen und sie wird ein schönes Leben in freier Natur haben. Keine Massentierhaltung und auch kein Lebendtransport zum Schlachthof.

Ich kann nur jedem Jagdgegner empfehlen sich selbst mit der Materie zu beschäftigen. Nur wer sich auskennt kann auch mitreden. Jagd ist so viel mehr als töten!

Wir Jäger, vom Hegering Neuhaus an der Elbe, freuen uns über jeden Interessierten und geben gern einen Einblick in das Waidwerk.

Wollen Sie eine Zukunft für die Jagd?

Der Europäische Jagdverband FACE macht sich Sorgen um die Jagd in Europa und ruft deshalb unter dem Titel “Wollen Sie eine Zukunft für die Jagd?” eine Petition ins Leben.

Da mittlerweile rund 80% des Reglements im Jagd- und Waffenwesen aus Brüssel kommen gewinnt der Verband immer mehr an Bedeutung und engagiert sich vorbildlich. Die FACE schreibt auf ihrer Website: “Einige politische Entscheidungsträger haben sogar vorgeschlagen, die Jagd (und den Fischfang) auf 10 % der EU-Fläche einzustellen.” Das zeigt, wie wichtig es ist jetzt aktiv zu werden.

Nähere Informationen und die Möglichkeit die Petition zu zeichnen finden Sie hier:  https://signforhunting.com/de/

Hegeringschießen 2022

Liebe Waidgenossen,

da sich die Corona-Situation (bzw. die daraus resultierenden Einschränkungen) langsam bessert bieten wir dieses Jahr folgende Termine zum trainieren:

  • 21. Mai 2022 in Püttelkow
  • 02. Juli 2022 in Püttelkow
  • 22. Oktober 2022 in Püttelkow

Jagdzeitenverordnung Niedersachsen: Urteil Normenkontrollverfahren

Vor kurzem wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg die von der LJN unterstützten Normenkontrollanträge gegen die Jagdzeitenverordnung verhandelt.

Anliegend finden Sie ein diesbezügliches Informationsschreiben sowie die Pressemeldung des OVG Lüneburg zur Urteilsverkündung und die Pressemeldung dazu.

Informationsschreiben zum Urteil JZVO

Presseinformation Jagdzeitenerordnung Niedersachsen

Presseinformation OVG Lueneburg

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021

Das BMI informiert heute (03.08.2021) in einer Pressemitteilung:

Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Mit dem “Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz” vom 17. Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Anlass für die Neuregelung war eine im Jahr 2017 geänderte EU-Richtlinie, mit der die Nutzung von Schusswaffen durch Terroristen erschwert werden sollte.

Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von über 10 Schuss sowie Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität über 20 Schuss sind nunmehr verboten. Mit der Gesetzesänderung wurde jedoch eine Besitzstandsregelung geschaffen. Personen, die die betroffenen großen Magazine bereits vor dem 13. Juni 2017 – dem Tag des Inkrafttretens der EU-Richtlinie – erworben haben, können diese bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen und dürfen sie dann auch weiterhin behalten. Magazine, die erst nach dem Stichtag erworben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei z.B. bei der Polizei abgeben werden. Alternativ können Besitzer bis zum selben Termin eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragen, um die Magazine weiter behalten zu dürfen.

Salutwaffen sind ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen können. Diese sind aufgrund der Waffenrechtsänderung nun rechtlich wie die Ausgangswaffe eingestuft, d.h. sie sind in der Regel erlaubnispflichtig. Besitzer solcher erlaubnispflichtigen Salutwaffen, die noch keine Waffenbesitzkarte haben, können diese noch bis zum 1. September 2021 bei ihrer Waffenbehörde beantragen.

Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäuse von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses einer Waffe sind künftig als wesentliche Waffenteile eingestuft. Damit sind bspw. Gehäuse und Verschlussträger von vollautomatischen Schusswaffen (u.a. Sturmgewehren) verbotene Gegenstände. Besitzer solcher Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der Polizei abgeben.

Bei Fragen zu den Regelungen können sich die betroffenen Waffenbesitzer an ihre örtliche Waffenbehörde wenden.

Waffenrecht: Gesetz zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern

In der Pressemitteilung vom 13. April 2021 informiert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über die Pläne der nächsten Waffenrechtsverschärfung. Diese weitere Reform des Waffenrechts soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Das Bundeskabinett hat den vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ bereits beschlossen.

In frühen Entwürfen des neuen Gesetztes war noch die Rede davon, dass Schießsportverbände und Hegeringe verpflichtet werden sollen auffälliges Verhalten ihrer Mitglieder an die Behörden zu melden und dafür einen Verantwortlichen zu benennen. Dieser Gedanke wurde dann aber schon im Referentenentwurf nicht mehr verfolgt.

Nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetzt, dass am 1. September 2020 final in Kraft trat und dessen Übergangsfristen noch nicht abgelaufen sind ist dies nun die zweite Änderung des Waffenrechts innerhalb von nur einem Jahr.

Lesen Sie dazu auch die Meinung von Benedikt Krainz auf blaulichtblog.de