Hegeringschießen vor dem Aus?

Auf der Hegeringversammlung 2026 wurde ein Antrag eingebracht, dass das Hegeringschießen künftig nicht mehr aus der Hegeringkasse finanziert werden soll, sondern ausschließlich von den anwesenden Teilnehmern zu tragen ist. Der Antrag wurde ausführlich und teils kontrovers diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund der jagdlichen Verantwortung und des gesetzlich geforderten Schießnachweises in Niedersachsen.

Nach der Beratung hat der Vorstand dem Antrag zugestimmt. Damit ist absehbar, dass der Hegering das bisherige Hegeringschießen in der bekannten Form vermutlich nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt anbieten kann. Nähere Informationen und eine endgültige Entscheidung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.

Schießübungsnachweis in Niedersachsen

In Niedersachsen ist nach § 24 Abs. 5 Niedersächsisches Jagdgesetz für jede Jägerin und jeden Jäger, der an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt oder eine solche veranstaltet, ein jährlicher Schießübungsnachweis vorgeschrieben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Jagd höchstens ein Jahr alt sein und muss eine Schießübung mit der jeweils eingesetzten Munitionsart (Kugel oder Schrot) auf einem zugelassenen Schießstand dokumentieren. Die Verantwortung, diesen Nachweis zu erbringen und bei der Jagd mitzuführen, liegt allein bei der Jägerin oder dem Jäger.

Mit der Niedersächsischen Verordnung über den Schießübungsnachweis (NSchießÜVO) werden Umfang und Inhalt der Schießübung konkretisiert, etwa Zahl und Art der abzugebenden Schüsse. Hegeringschießen können – je nach Ausgestaltung – eine geeignete Möglichkeit sein, diese Pflichtübungen zu absolvieren und den geforderten Schießübungsnachweis zu erlangen.

Ab wann ist eine Jagd eine Gesellschaftsjagd?

Für den gesetzlich vorgeschriebenen Schießübungsnachweis ist entscheidend, ob es sich um eine Gesellschaftsjagd handelt. Das Niedersächsische Jagdgesetz selbst definiert den Begriff nicht zahlenmäßig, üblich ist aber eine Einordnung als Gesellschaftsjagd, wenn mehrere Jägerinnen und Jäger sowie ggf. Treiber zeitlich und räumlich gemeinsam jagen, insbesondere bei Drück- und Treibjagden auf Schalenwild oder Niederwild.

Andere Landesjagdgesetze und jagdliche Verbände arbeiten als Orientierung teils mit konkreten Schwellenwerten, etwa „mehr als drei“ teilnehmende Personen. Für Niedersachsen bleibt daher im Zweifel der Blick auf die jeweilige Organisation der Jagd entscheidend: Wird ein gemeinsamer Jagdablauf durchgeführt, ist regelmäßig von einer Gesellschaftsjagd auszugehen, für die der Schießübungsnachweis Pflicht ist.

Warum fehlendes Training ein Problem ist

Wenn der Hegering kein Hegeringschießen mehr organisiert oder die Angebote stark reduziert, wird es für viele Mitglieder deutlich schwieriger, ihren jährlichen Schießübungsnachweis unter zumutbaren Bedingungen zu erlangen. Schon heute ist absehbar, dass die Verpflichtung zum Schießübungsnachweis die Kapazitäten der niedersächsischen Schießstände regional stark beanspruchen wird. Fällt das zentrale Angebot des Hegerings weg, bedeutet das für viele Jägerinnen und Jäger mehr Fahrwege, höhere Kosten und eine größere organisatorische Hürde – mit der Folge, dass Schießübungen möglicherweise seltener wahrgenommen werden.

Darüber hinaus ist regelmäßiges Schießtraining nicht nur eine gesetzliche Pflichtfrage, sondern ein wesentlicher Baustein für Waidgerechtigkeit, Tierschutz und Sicherheit. Nur wer seine Waffe beherrscht, Entfernungen sauber einschätzen kann und typische Schusssituationen unter Stress geübt hat, minimiert das Risiko von Fehlschüssen und Nachsuchen. Hegeringschießen bieten hier einen idealen Rahmen: vertraute Umgebung, kollegialer Austausch, fachliche Hinweise erfahrener Schützinnen und Schützen – und zugleich die Möglichkeit, den gesetzlich geforderten Nachweis zu erbringen.

Appell an die Mitglieder

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Hegerings sehr bedauerlich, dass wir unser Schießtraining voraussichtlich nicht mehr wie bisher anbieten können. Gerade in Zeiten steigender rechtlicher Anforderungen und einer kritischen öffentlichen Wahrnehmung der Jagd ist ein gut ausgebildeter, regelmäßig trainierender Jägerstand wichtiger denn je. Wir möchten alle Mitglieder eindringlich bitten, trotz der neuen Kostenregelung an Schießübungen teilzunehmen und – wo immer möglich – Hegeringschießen durch rege Beteiligung und ggf. aktive Mitarbeit zu unterstützen.

Sobald der Vorstand seine endgültige Entscheidung zur zukünftigen Ausgestaltung des Hegeringschießens schriftlich mitgeteilt hat, werden wir alle Mitglieder zeitnah informieren.

Brut- und Setzzeit beginnt – Rücksicht schützt den Nachwuchs

Mit dem Frühling beginnt in unseren Revieren die Brut- und Setzzeit – die empfindlichste Phase im Jahreslauf von Reh, Hase, Fasan und vielen anderen Wildarten. Jetzt bringen zahlreiche Tiere ihren Nachwuchs zur Welt oder brüten in Bodennähe. Jede unnötige Störung kann zur Aufgabe von Gelegen oder zum Tod der Jungtiere führen.

Hunde bitte anleinen
Ab März gilt: Hunde gehören beim Spaziergang im Revier an die Leine. Auch gut erzogene Tiere folgen manchmal ihrem Jagdinstinkt. Schon das Aufstöbern oder Hetzen kann Wildtiere erheblich stressen oder Jungtiere gefährden.

Vorsicht bei Jungtieren
Wer ein Rehkitz, einen Junghasen oder einen vermeintlich verlassenen Vogel findet, sollte Abstand halten. Jungtiere sind selten wirklich verlassen – die Mutter kehrt meist zurück, sobald Ruhe herrscht. Menschengeruch kann dagegen dazu führen, dass das Tier nicht mehr angenommen wird. Nur verletzte Tiere dürfen ausnahmsweise einem Tierarzt oder einer anerkannten Wildtierstation gemeldet werden.

Rücksicht sichert Artenvielfalt
Achtsames Verhalten in dieser Zeit schützt nicht nur das einzelne Tier, sondern dient dem Erhalt stabiler, gesunder Wildbestände. Wer Wege einhält, Hunde anleint und Wildtiere ungestört lässt, hilft mit, unsere heimische Natur zu bewahren.

Wenn der Schuss daneben geht: Ein Vorfall mit weitreichenden Konsequenzen

Ein Schreckmoment auf der B104

Am Mittwochabend ereignete sich in unserem Nachbarlandkreis Ludwigslust-Parchim ein Vorfall, der exemplarisch die Verantwortung aufzeigt, die jeder Waffenbesitzer trägt. Ein 19-jähriger Fahrschüler und sein 61-jähriger Fahrlehrer waren auf der B104 zwischen Cambs und Brahlstorf (am Cambser See nordöslich von Schwerin) unterwegs, als sie plötzlich einen lauten Knall hörten. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten sie ein Einschussloch in der rechten hinteren Tür – verursacht durch das Geschoss eines Jägers, der auf ein Stück Rehwild geschossen hatte.

Glücklicherweise blieb es bei Sachschaden: Das Geschoss drang nicht in das Fahrzeuginnere ein, beide Insassen blieben unverletzt. Die Polizei ermittelt nun gegen den Jäger wegen fahrlässigen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Die fundamentale Verantwortung jedes Waffenbesitzers

Ich kann nicht genug betonen: Mit dem Besitz einer Schusswaffe übernimmt jeder Inhaber eine immense Verantwortung. Diese Verantwortung beginnt bereits bei der ordnungsgemäßen Aufbewahrung und endet keineswegs mit dem Abfeuern des Schusses.

Das deutsche Waffengesetz ist nicht umsonst eines der strengsten weltweit. Es basiert auf dem Grundprinzip, dass der Besitz von Waffen ein Privileg und kein Recht darstellt. Jeder, der eine waffenrechtliche Erlaubnis erhält, muss seine persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen. Diese Anforderungen sind nicht nur formale Hürden, sondern essenziell für die öffentliche Sicherheit.

Hinterlandgefährdung: Die unsichtbare Gefahr

Der Vorfall bei Cambs verdeutlicht eindrucksvoll ein fundamentales Problem beim Schießen: die Hinterlandgefährdung. Jeder Schuss bringt potenzielle Risiken mit sich, die weit über das eigentliche Ziel hinausreichen. Der Gefahrenbereich eines Büchsengeschosses liegt bei 4.000 und mehr Metern!

Die Physik des Schusses

Ein Jagdgeschoss behält auch nach dem Auftreffen auf das Ziel oder nach einem Fehlschuss erhebliche Energie. Die initiale Geschossgeschwindigkeiten liegen je nach Kaliber zwischen 800 und über 1.000 Metern pro Sekunde. Selbst nach 200 Metern (wie in diesem Fall) besitzt das Projektil noch genügend Energie, um Sachschäden zu verursachen oder Menschen zu verletzen bzw. zu töten.

Besonders problematisch sind:

  • Abpraller von harten Oberflächen: Gefrorener Boden, Steine oder Baumstämme können Geschosse unvorhersehbar umlenken
  • Geschosssplitter: Beim Auftreffen entstehen oft Fragmente, die einen weiten Gefahrenbereich schaffen
  • Querschläger: Geschosse, die ihr Ziel verfehlen oder nur streifen, behalten ihre gefährliche Energie

Faktoren, die das Risiko erhöhen

Die Hinterlandgefährdung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die jeder verantwortungsbewusste Schütze kennen und berücksichtigen muss:

Witterungsbedingungen: Wind kann Geschosse erheblich ablenken, besonders auf größere Distanzen. Seitenwind ist dabei der „natürliche Gegner eines jeden Schützen“. Harter oder gefrorener Boden erhöht das Risiko von Querschlägern dramatisch.

Schussposition und -winkel: Auch ein Schuss vom vermeintlich sicheren Hochsitz erfordert besondere Vorsicht bezüglich der Geschossbahn nach dem Ziel. Jeder Schütze muss die gesamte Flugbahn des Geschosses bis zu seinem endgültigen Aufschlag mental durchspielen.

Kaliberwahl und Geschosstyp: Verschiedene Kaliber und Geschosstypen zeigen unterschiedliche Verhalten bei Aufschlag und Abprall. Ein erfahrener Jäger muss diese Eigenschaften seiner Munition genau kennen.

Hinterlandüberwachung: Pflicht zur Vorsicht

Die Hinterlandüberwachung ist keine theoretische Überlegung, sondern eine praktische Verpflichtung jedes Schützen. Sie umfasst mehrere Aspekte:

Sichtprüfung des Schussfeldes

Vor jedem Schuss muss der Schütze das gesamte Schussfeld visuell erfassen. Dies bedeutet nicht nur die Kontrolle des unmittelbaren Zielbereichs, sondern die Einschätzung der gesamten möglichen Geschossbahn. Bei dem Vorfall in Mecklenburg-Vorpommern hätte eine ordnungsgemäße Kontrolle des Schussfeldes den Schuss auf das Auto verhindert.

Einschätzung der Reichweite

Jeder Schütze muss die maximale Reichweite seiner Munition kennen. Moderne Jagdkaliber können Reichweiten von mehreren Kilometern erreichen. Die oft gehörte Aussage „ich kann ja die Straße sehen“ reicht nicht aus. Auch nicht sichtbare Bereiche müssen in die Risikobetrachtung einbezogen werden.

Sichere Schussrichtungen

In dicht besiedelten Gebieten wie Deutschland gibt es praktisch keine vollständig „sicheren“ Schussrichtungen. Jeder Schuss erfordert eine individuelle Risikoabwägung. Besonders kritisch sind Schüsse in Richtung von:

  • Verkehrswegen aller Art
  • Wohngebieten und Einzelgehöften
  • Wanderwegen und Erholungsgebieten
  • Gewässern mit möglichem Bootsverkehr

Verantwortung in der Praxis

Die Verantwortung des Waffenbesitzers manifestiert sich in konkreten Handlungen:

Kontinuierliche Weiterbildung

Sachkunde ist kein einmaliger Erwerb, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Moderne Ballistik, veränderte Jagdmethoden und neue rechtliche Bestimmungen erfordern ständiges Lernen. Als jemand, der selbst Langstreckenschießen praktiziert und lehrt, kann ich bestätigen: Jeder Schuss ist eine Lernerfahrung.

Regelmäßige Überprüfung der Ausrüstung

Eine präzise Waffe ist eine sichere Waffe. Regelmäßige Einschießkontrollen, Wartung der Optik und Überprüfung der Munition gehören zur Grundausstattung verantwortlichen Waffenbesitzes.

Selbstkritische Reflektion

Jeder Schütze muss ehrlich seine eigenen Fähigkeiten und Grenzen einschätzen. Faktoren wie Müdigkeit, Alkoholkonsum, Stress oder gesundheitliche Einschränkungen können die Schussleistung beeinträchtigen und sollten zu einem Schussverzicht führen.

Die gesellschaftliche Dimension

Vorfälle wie der in Mecklenburg-Vorpommern haben weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen. Sie nähren Diskussionen über Verschärfungen des Waffenrechts und können das Vertrauen der Öffentlichkeit in verantwortlichen Waffenbesitz erschüttern.  Das Vertrauen wird durch jeden einzelnen verantwortungslosen Schuss gefährdet.

 Jeder Waffenbesitzer ist Teil der Lösung: Durch vorbildliches Verhalten, kontinuierliche Weiterbildung und die Bereitschaft, andere Schützen auf Fehlverhalten hinzuweisen, tragen wir alle zur öffentlichen Sicherheit bei.

Fazit: Es gibt keine Entschuldigung für Leichtsinn

Der Vorfall bei Cambs hätte deutlich schlimmer ausgehen können. Dass niemand verletzt wurde, ist dem Glück geschuldet und nicht verantwortlichem Handeln. Ein 200 Meter entferntes Fahrzeug auf einer Bundesstraße liegt eindeutig im Gefahrenbereich eines Jagdschusses.

Waffenbesitz bedeutet Verantwortung – jeden Tag, bei jedem Schuss, ohne Ausnahme. Diese Verantwortung endet nicht bei der bestandenen Jägerprüfung oder dem Erhalt der Waffenbesitzkarte. Sie ist eine lebenslange Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft, die uns das Privileg des Waffenbesitzes gewährt.

Wir sollten diesen Vorfall als Appell an alle Waffenbesitzer sehen: Machen Sie sich jeden Tag aufs Neue bewusst, welche Verantwortung Sie tragen. Die öffentliche Akzeptanz unseres Sports und unserer Jagdtradition hängt von jedem einzelnen von uns ab.

Der junge Jäger aus Mecklenburg-Vorpommern hat eine schmerzhafte, aber wichtige Lektion gelernt. Sorgen wir dafür, dass andere nicht erst aus solchen Fehlern lernen müssen.

Hegeringschießen: Einladung zu zwei spannenden Terminen

Der Hegering Neuhaus lädt seine Mitglieder auch in diesem Jahr wieder herzlich zu zwei aufregenden Terminen des Hegeringschießens ein. Diese Veranstaltungen bieten eine großartige Gelegenheit, das Schießgeschick zu testen und sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen.

Termine und Details

  • Erster Termin: Samstag, den 10. Mai 2025, von 11:00 bis 13:00 Uhr.
  • Zweiter Termin: Samstag, den 27. September 2025, von 13:00 bis 15:00 Uhr.

Was Sie Erwarten Kann

Beide Veranstaltungen bieten eine ideale Plattform, um sowohl die Freude am Schießsport zu teilen als auch die waidgerechten Schießfertigkeiten zu trainieren. Neben dem eigentlichen Training gibt es Gelegenheit, sich mit anderen Jägern auszutauschen.

Anmeldung und Informationen

Für weitere Informationen oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an den Schießobmann des Hegerings Neuhaus. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Tag voller Spaß und Kameradschaft!

Einladung zur nächsten Hegeringversammlung 2025

Liebe Mitglieder des Hegering Neuhaus,

wir laden euch herzlich zur nächsten Hegeringversammlung ein! Die Versammlung findet am Samstag, den 08. März 2025, um 11:00 Uhr statt. Wie gewohnt treffen wir uns im Café Rautenkranz in Darchau, auch diesmal wieder in der Scheune.

Bitte merkt euch auch vor, dass der Rotwildring seine Versammlung bereits am Freitag, den 07. März 2025, abhält.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme und einen regen Austausch!

Waidmannsheil!

Einladung zum jagdlichen Trainingsschießen

Liebe Mitglieder des Hegerings,am 18. Januar 2024 von 12 bis 14 Uhr haben wir die Möglichkeit, uns auf dem Schießstand in Hohenhorn zu treffen, um an einem jagdlichen Trainingsschießen teilzunehmen. Dies ist eine großartige Gelegenheit, unsere Schießfertigkeiten zu verbessern und sicherer im Umgang mit der Waffe zu werden.

Wir werden auf der 300m Bahn schießen und haben die Option, Ziele in Entfernungen von 100, 200 und 300 Metern anzuvisieren. Auch wenn die jagdliche Praxis normalerweise keine so weiten Distanzen erfordert, ist es dennoch von Vorteil, die Fähigkeit zu besitzen, auf diese Entfernungen zu schießen. Denn wer die 300m Distanz beherrscht, wird auch auf kürzere jagdliche Distanzen ein Meister sein.

Interessierte Mitglieder, die an diesem Trainingsschießen teilnehmen möchten, werden gebeten, sich an den Schieß-Obmann zu wenden, um sich anzumelden und weitere Details zu erfahren.

Lasst uns gemeinsam an unserer Schießfertigkeit arbeiten und uns auf ein lehrreiches und spannendes Trainingsschießen freuen!

DJV ruft zur Solidarität mit den Bauernprotesten auf – ChatGPT analysiert…

In diem Artikel „DJV ruft Jäger zu Solidarität mit Land- und Forstwirten auf“ ruft der Deutsche Jagdverband (DJV) zur Solidarität mit den Protesten der Landwirte auf.

Ich habe ChatGPT gebeten, den Artikel zu lesen und mir eine Einschätzung zur Intension des DJV zu geben. Hier ist die Antwort von ChatGPT auf meine Frage:


Zitat;

Es ist möglich, dass der Aufruf des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Solidarität mit Land- und Forstwirten auch als strategischer Schritt interpretiert werden könnte, um sich bei den Bauern beliebt zu machen. Die enge Verbindung zwischen Jägern und Bauern besteht oft im Zusammenhang mit der Regulierung von Wildbeständen und dem Ausgleich von Wildschäden in der Landwirtschaft.

Indem der DJV sich öffentlich mit den Anliegen der Land- und Forstwirte solidarisiert, könnte dies die Beziehungen zwischen den beiden Gruppen stärken. Eine solche Solidaritätsbekundung könnte sowohl auf echtem Interesse an gemeinsamen Anliegen als auch auf strategischen Überlegungen basieren, um eine positive Zusammenarbeit zu fördern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der DJV auch konkrete Beispiele für politische Maßnahmen nennt, die sie als problematisch für die ländliche Bevölkerung und Landwirte betrachten. Dies deutet darauf hin, dass der Aufruf nicht ausschließlich taktischer Natur ist, sondern auch auf echte Bedenken hinsichtlich bestimmter politischer Entscheidungen hinweist.

Insgesamt lässt sich sagen, dass eine Mischung aus strategischen Überlegungen und echtem Interesse an gemeinsamen Anliegen wahrscheinlich vorliegt. Jäger und Bauern haben oft gemeinsame Interessen, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und den Schutz der ländlichen Lebensweise.

Einschätzung: Der Aufruf des DJV zur Solidarität könnte sowohl taktische Überlegungen als auch echte Anliegen reflektieren. Die enge Verbindung zwischen Jägern und Bauern in Bezug auf Wildbestandsregulierung und Schadensausgleich macht eine gemeinsame Positionierung verständlich. Es ist wichtig, die konkreten politischen Anliegen des DJV im Auge zu behalten, um die Motivation hinter der Solidaritätsbekundung besser zu verstehen.

Quelle: ChatGPT3.5, 07.01.2024


Als Vorabinformation zu meiner Frage habe ich die Abhängigkeit der Jäger von den Landwirten im Bezug auf die Wildschadenregulierung erläutert und damit die Antwort von ChatGPT möglicherweise etwas beeinflusst.

Grundsätzlich zeigt mir die Tiefe dieser Antwort, wie gut eine künstliche Intelligenz (KI oder auch AI) inzwischen auf bestehende Texte eingehen und das vorher antrainierte Wissen (machine learning) anwenden kann.

Ostbaumschnittaktion 2023

Die von uns gepflanzten Obstbäume und angelegten Streuobstwiesen benötigen der kontinuierlichen Pflege und einen regelmäßigen Schnitt

Zum Erlernen und zur Auffrischung der Kenntnisse des Schnittes von Obstbäumen findet am Donnerstag, den 3. März im Forsthaus in Bardowick eine Informationsveranstaltung statt.

Am 5.3. soll dann das erworbene Wissen in die Praxis umgesetzt werden.

Bitte meldet euch für den Workshop hier an: naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de

Müllsammeln für die Natur 2023

An dieser Stelle möchten wir noch einmal den Kinder, Jugendlichen und allen anderen Naturfreunde danken, die die vergangene Aktion in 2022 mit unterstützt und uns geholfen haben den Wald und die Felder sauber zu bekommen. DANKE !!!

 

Müllsammeln für die Natur geht auch 2023 wieder in die nächste Runde:

Am Samstag, den 25.2.2022, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr können Abfälle,
die in der Natur gesammelt wurden, kostenfrei auf der Zentral-Deponie der
GFA in Adendorf angeliefert werden. Kleinstmengen bis zu zwei Säcke
können auch direkt auf dem Recyclinghof Zeetze entsorgt werden.

Jede Anlieferung muss bis Donnerstagabend, den 23.2.2022 bei Herrn Jilg
von der GFA telefonisch unter (04131) 9232-48 oder per E-Mail an jilg@gfalueneburg.de mit der Art und der Menge der Abfälle angemeldet werden.

Die Abfälle müssen, soweit dieses möglich ist, vorsortiert werden, sodass
eine möglichst geringe Menge an Restmüll anfällt. Eine Begrenzung der
Menge besteht nicht.

Die Entsorgung von Abfällen in der Natur ist kein Kavaliersdelikt. Daher
sollten besondere Vorgänge bei der Polizei oder den Behörden zur Anzeige
gebracht worden sein. Entsprechende Kopien der Dokumente zur Anzeige
bitte, soweit vorhanden, bei der Anlieferung mit abgeben.

Bitte organisieren Sie Sammeltransporte zur Deponie.

Sollten Sie noch Hilfe benötigen, wenden Sie sich bis Freitag, den 17.2. an
unsere AG Junge Jäger. Die AG wird versuchen, Sie zu unterstützen: agjj@jaegerschaft-lueneburg.de

Außerdem bitte ich Sie um Fotos und kurze Berichte an

naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de

Waidmannsheil und die Natur sagt Danke,
Gerhard Hartz (vom LJV Niedersachsen)

Abschussplan Hochwild gem. § 21 Abs. 2 BJagdG und § 25 NJagdG ab 2023

Liebe Waidgenossen,

ab sofort liegen die neuen Vordrucke „Abschussplan Hochwild“ sowie  „Abschussplan Rehwild“  für die Jagdausübungsberechtigten der Reviere in der behördlichen Cloud des Landkreises Lüneburg zum Download bereit.

Über folgenden Link gelangt ihr direkt zum Downloadbereich: https://cloud.lklg.net/index.php/s/ncJiPYgaRf7mnDn

Bitte nutzt ausschließlich diese Vordrucke. Die Abschusspläne sind bis zum 15. Februar 2023 beim Hegeringleiter einzureichen.

Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen ist es auch für die Mitglieder des Rotwildringes erforderlich den amtlichen Abschussplan für Hochwild auszufüllen und einzureichen. Sonst ist kein Abschuss möglich.