Rehkitzrettung: Reine Selbstsucht?

Der Hass gegen Jäger und die Angst vor legalen Waffenbesitzern hat schon manchmal seltsame Auswüchse. Aber dazu später mehr.

Bei uns im Hegering Neuhaus an der Elbe wurden in diesem und im vergangenen Jagdjahr mehrere Drohnen mit Wärmebildkamera angeschafft. Einsatzzweck: Rehkitzrettung. Es geht darum Bambi vor schwersten Verletzungen und dem Tod durch Mähwerke zu retten. Die Kitze werden von ihren Müttern im vermeintlich sicheren, hohen Gras abgelegt und verharren dort – egal was passiert. Ein so abgelegtes Rehkitz ist mit dem bloßen Auge kaum zu sehen. Bevor wir die Wärmebilder aus der Vogelperspektive hatten, ist es vorgekommen, dass wir (bei der Suche) direkt an Kitzen vorbei gegangen sind, ohne sie zu finden. Mit „eyes in the sky“ bedarf es immer noch Übung die kleinen Bambis zu finden, es ist aber sehr viel einfacher.

Hier in den Elbtalauen haben wir das Glück, dass Landwirte und die Jägerschaft perfekt Hand in Hand arbeiten. Im Grunde genommen haben wir alle ein Interesse daran das Leben von so süßen kleinen Geschöpfen zu schützen, oder?

Mein letzter Einsatz mit der großen DJI Matrice M30 Drohne (4 Kg mit hochauflösender Kamera) war bei einem befreundeten Hegering im norddeutschen Mittelgebirge. Ganz traditionell wurden früh morgens die Jäger mit einem Jagdsignal zusammengerufen, um gemeinsam zur Rehkitz Suche aufzubrechen. Die örtlichen Landwirte waren mit von der Partie. Offenbar hat der Klang der Jagdhörner auch eine Gruppe von Jagdgegnern auf den Plan gerufen, die schon vor uns bei den zu mähenden Flächen waren und den Zugang zu den Wiesen für uns Jäger (nicht für die Landmaschinen) blockierten. Mit einigem Umweg konnten wir eine erhobene Position erreichen, von der aus die Drohne geflogen werden konnte. Ich bin ein großer Freund der freien Meinungsäußerung aber was wir diesem Tag mit den Jagdgegnern erlebt haben war schon sehr befremdlich:

  1. Wer als Tierschützer auftritt sollte nicht mit frei laufenden Hunden über ein Feld gehen, auf dem sich mit Sicherheit Rehkitze befinden.
  2. Jäger sind auch Menschen und müssen nicht zwangsläufig beschimpft werden.
  3. Legale Waffenbesitzer lassen sich freiwillig in regelmäßigen Abständen vom Staat auf ihre Zuverlässigkeit prüfen und stellen (bis auf extrem wenige Ausnahmen) keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
  4. Der Vorwurf „Ihr Schw… wollt die armen Bambis jetzt nur schützen, um sie später hinterrücks abzuknallen“ ist zwar nicht neu, trifft aber nicht wirklich den Punkt.

Zunächst einmal ein klares „ja“. Ein Jäger erlegt auch Rehwild. In Deutschland ist Rehwild die am meisten erlegte Wildart. Aber bei solchen Aussagen frage ich mich dann doch, ob so schönes kleines Geschöpf wirklich mit zerhackten Beinen und verstümmeltem Körper im Mähwerk enden soll?


Hier wieder ein Foto aus den Elbtalauen.

Dieses Kitz wird einmal eine stattliche Ricke. Sie wird viele weitere Kitze setzen und so zum Fortbestand der Art sorgen. Vermutlich wird sie dann tatsächlich irgendwann erlegt werden. Ein einziger Schuss, den sie nicht einmal hört, wird ihr Leben beenden und ihr Fleisch zu einem qualitativ hochwertigen Lebensmittel machen. Aber sie wird nicht leiden müssen und sie wird ein schönes Leben in freier Natur haben. Keine Massentierhaltung und auch kein Lebendtransport zum Schlachthof.

Ich kann nur jedem Jagdgegner empfehlen sich selbst mit der Materie zu beschäftigen. Nur wer sich auskennt kann auch mitreden. Jagd ist so viel mehr als töten!

Wir Jäger, vom Hegering Neuhaus an der Elbe, freuen uns über jeden Interessierten und geben gern einen Einblick in das Waidwerk.

Hegeringschießen 2022

Liebe Waidgenossen,

da sich die Corona-Situation (bzw. die daraus resultierenden Einschränkungen) langsam bessert bieten wir dieses Jahr folgende Termine zum trainieren:

  • 21. Mai 2022 in Püttelkow
  • 02. Juli 2022 in Püttelkow
  • 22. Oktober 2022 in Püttelkow

Jagdzeitenverordnung Niedersachsen: Urteil Normenkontrollverfahren

Vor kurzem wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg die von der LJN unterstützten Normenkontrollanträge gegen die Jagdzeitenverordnung verhandelt.

Anliegend finden Sie ein diesbezügliches Informationsschreiben sowie die Pressemeldung des OVG Lüneburg zur Urteilsverkündung und die Pressemeldung dazu.

Informationsschreiben zum Urteil JZVO

Presseinformation Jagdzeitenerordnung Niedersachsen

Presseinformation OVG Lueneburg

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021

Das BMI informiert heute (03.08.2021) in einer Pressemitteilung:

Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Mit dem “Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz” vom 17. Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Anlass für die Neuregelung war eine im Jahr 2017 geänderte EU-Richtlinie, mit der die Nutzung von Schusswaffen durch Terroristen erschwert werden sollte.

Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von über 10 Schuss sowie Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität über 20 Schuss sind nunmehr verboten. Mit der Gesetzesänderung wurde jedoch eine Besitzstandsregelung geschaffen. Personen, die die betroffenen großen Magazine bereits vor dem 13. Juni 2017 – dem Tag des Inkrafttretens der EU-Richtlinie – erworben haben, können diese bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen und dürfen sie dann auch weiterhin behalten. Magazine, die erst nach dem Stichtag erworben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei z.B. bei der Polizei abgeben werden. Alternativ können Besitzer bis zum selben Termin eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragen, um die Magazine weiter behalten zu dürfen.

Salutwaffen sind ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen können. Diese sind aufgrund der Waffenrechtsänderung nun rechtlich wie die Ausgangswaffe eingestuft, d.h. sie sind in der Regel erlaubnispflichtig. Besitzer solcher erlaubnispflichtigen Salutwaffen, die noch keine Waffenbesitzkarte haben, können diese noch bis zum 1. September 2021 bei ihrer Waffenbehörde beantragen.

Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäuse von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses einer Waffe sind künftig als wesentliche Waffenteile eingestuft. Damit sind bspw. Gehäuse und Verschlussträger von vollautomatischen Schusswaffen (u.a. Sturmgewehren) verbotene Gegenstände. Besitzer solcher Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der Polizei abgeben.

Bei Fragen zu den Regelungen können sich die betroffenen Waffenbesitzer an ihre örtliche Waffenbehörde wenden.

Waffenrecht: Gesetz zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern

In der Pressemitteilung vom 13. April 2021 informiert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über die Pläne der nächsten Waffenrechtsverschärfung. Diese weitere Reform des Waffenrechts soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Das Bundeskabinett hat den vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ bereits beschlossen.

In frühen Entwürfen des neuen Gesetztes war noch die Rede davon, dass Schießsportverbände und Hegeringe verpflichtet werden sollen auffälliges Verhalten ihrer Mitglieder an die Behörden zu melden und dafür einen Verantwortlichen zu benennen. Dieser Gedanke wurde dann aber schon im Referentenentwurf nicht mehr verfolgt.

Nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetzt, dass am 1. September 2020 final in Kraft trat und dessen Übergangsfristen noch nicht abgelaufen sind ist dies nun die zweite Änderung des Waffenrechts innerhalb von nur einem Jahr.

Lesen Sie dazu auch die Meinung von Benedikt Krainz auf blaulichtblog.de

Zoonosen und deren Pandemiepotenzial

Zoonosen sind von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursachte Infektionskrankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. Der Begriff Zoonose kommt aus dem Griechischen. Er leitet sich von den Wörtern zoon (Lebewesen) und nosos (Krankheit) ab. Innerhalb dieses Oberbegriffs ist – je nach der Richtung der Übertragung – zwischen folgenden Unterbegriffen zu differenzieren: Bei Zooanthroponosen werden Erreger überwiegend vom Tier auf den Menschen übertragen, während Anthropozoonosen dadurch gekennzeichnet sind, dass die Übertragung überwiegend vom Menschen auf Tiere stattfindet. Bei Amphixenosen hingegen erfolgt die Übertragung wechselseitig.

Zoonosen können auf unterschiedliche Weise übertragen werden, so etwa durch Schmierinfektionen, Bissverletzungen, sowie über tierische Nahrungsmittel (z. B. Fleisch, Milch, Eier) und Mücken oder Zecken. Letztere fungieren als sogenannte Vektoren als Überträger eines Krankheitserregers von einem Organismus auf einen anderen.

Im Grunde sind fast alle neuen Erkrankungen der letzten Jahre, aber auch viele aktuelle Infektionskrankheiten Zoonosen. Einem 2020 erschienenen Bericht des Weltbiodiversitätsrats (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services – IPBES) zufolge trifft dies auf die Mehrheit (70 Prozent) aller neu auftretenden Krankheiten sowie auf fast alle bekannten Pandemien zu. Auch bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Krankheit COVID-19 handelt es sich um eine Zoonose. Forscherinnen und Forscher gehen bislang davon aus, dass die
Übertragung von einem Wildtier (vermutlich einer Fledermausart) – ggf. mit einem weiteren Zwischenwirt in der Infektionskette – erfolgt ist.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat diese Begriffsdefinitionen, einen historischen Überblich und eine Einschätzung des Pandemiepotenzial von Zoonosen in diesem Dokument sehr gut verständlich erläutert.

Illegaler Waffenbesitz ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt!

Wer kennt das nicht: Der Rücken tut weh und es ist keiner da, von dem man massiert wird…

Heute möchte ich eine kleine, fiktive Geschichte erzählen. Ich hoffe, dass sie so nicht passiert ist. Gleichzeitig möchte ich damit jeden ein wenig sensibilisieren, kritisch über Alltagsgegenstände nachzudenken.

Es ist Freitag Abend. Herr W. aus Hamburg hat gerade Weihnachten hinter sich gebracht und sitzt nach getaner Arbeit auf der Couch. Er blättert in Prospekten. Tchibo hat Fitness und Massengeräte im Angebot. Auf Seite 59 findet er den “Klopfmassagestab” – “Federnde Schläge zur Entspannung der Muskulatur…”:

Unser Waidmann, Herr W., ist begeistert. Damit kann er sich selbst massieren und die Geschäfte sind sogar gerade noch offen. Gut gelaunt macht er sich sofort auf den Weg zu Tchibo und kauft den Stab.

Auf dem Rückweg zieht ein stechender Schmerz durch seinen Rücken. Der beste Zeitpunkt das neue Gerät sofort auszuprobieren! Er packt den Massagestab aus, entsorgt die Verpackung verantwortungsbewusst im Mülleimer und schlägt sich auf den Rücken. Nach ein paar kräftigen Schlägen hat er den Dreh raus und freut sich. Weniger Freude löst der Anblick bei den zwei Beamten E. und S. aus, die unseren Herrn W. von der anderen Straßenseite aus beobachtet haben. Als die Beamten Herrn W. ansprechen wundert er sich etwas über die angespannt defensive Haltung der Polizisten, denkt sich aber nicht viel dabei, da die Polizei auf St. Pauli ja viel aushalten muss.

Die freundlichen Beamten fordern Herrn W. auf, seine Waffe nieder zu legen und wundern sich, dass er behauptet, alle Waffen sind sicher im Waffenschrank verschlossen. Es bedarf einiger Erklärung bis Herr W. versteht, dass es um seinen Massagestab geht und er plötzlich beschuldigter einer Straftat ist.

Im Protokoll der Polizei klingt das nachher so: Herr W. wurde im Bereich der Waffenverbotszone „Reeperbahn“ mit einem Schlagstock-ähnlichen Gegenstand angetroffen. Er behauptete trainieren zu müssen und dass wegen der dicken Winterkleidung härtere Schläge erforderlich sind.

Herr W., der immer gesetzestreu ist, macht sich nicht viele Gedanken und hatte den Vorgang auch schon fast vergessen. Bis zu dem Moment, als sein Jagdschein dreieinhalb Monate später nicht verlängert wurde, weil ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt gegen ihn anhängig ist…

Der Jagdschein ist erst einmal weg und damit auch die Berechtigung Munition zu besitzen!

Kann ein Massagestab eine Waffe sein?

Definitiv JA, sagt nun auch das Bundeskriminalamt in seinem Feststellungsbescheid zum Tchibo Klopfmassagestab

Das BKA stuft den Tchibo Klopfmassagestab sogar als verbotene Waffe ein!

Als Jäger hätte das Herrn W. bewusst sein müssen. Er hat es ja während der Vorbereitung zur Jagdscheinprüfgung gelernt:

In der allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) zum Waffengesetzt WaffG steht in Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2: “Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist.” Der Umgang mit Totschlägern ist verboten (Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste).

Es droht eine Strafe, denn illegaler Waffenbesitz ist kein Kavaliersdelikt:

Das Strafmaß ist im Waffengesetz festgelegt. Der betreffende §52 WaffG sagt dazu Folgendes aus:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt…

So schnell kann ein kleiner und harmlos aussehender Gegenstand richtig große Probleme verursachen!

Der Stab wurde (laut Prospekt) einen ganzen Monat lang verkauft. Erstaunlich finde ich, dass es keinem Produktmanager, Angestellten oder der Rechtsabteilung aufgefallen ist was da bei Tchibo verkauft wurde.

Ich würde mich freuen, wenn ein Anwalt aus unseren Reihen hierzu einen Kommentar geben würde!

Was ist eigentlich das nationale Waffenregister?

Vermutlich jeder der rund 1,6 Millionen legalen Waffenbesitzer in Deutschland hat schon einmal etwas vom nationalen Waffenregister, dem NWR gehört. Aber was ist das eigentlich genau und was wird da gemacht und gespeichert?

Ich erinnere mich noch wie heute: 1987 habe ich mein erstes Auto angemeldet und ein Kennzeichen zugeteilt bekommen. Ich hatte damals schon 12 Jahre lang mit Computern gebastelt und komme als 18-Jähriger in diese Halle in Hamburg wo alle Fahrzeuge ihre Karteikarte hatten. Ein riesiger Raum mit kistenartigen Maschinen in denen Register mit Karteikartenkästen hingen und hunderte von Knöpfen. Ich war damals beeindruckt wie schnell die Karte meines Gebrauchtwagens gefunden war, um dann handschriftlich meinen Namen dort einzutragen. Toll und gleichzeitig unglaublich denn die relationale Datenbank wurde doch schon 1970 von IBM erfunden.

Was hat das denn nun mit dem nationalen Waffenregister (NWR) zu tun? Was mir 1987 unglaublich rückständig erschien war bis 2012 bei den seinerzeit 551 deutschen Waffenbehörden gängige Praxis. Waffen wurden lokal von den vielen Waffenbehörden registriert. Eine Abstimmung oder einen Austausch zwischen den Behörden fand turnusmäßig nicht statt. Ein Beispiel aus der Praxis der Ermittlungsbehörden: Als die 9-fache Mordwaffe der NSU, eine Česká 83 Pistole, sichergestellt wurde musste der ermittelnde Staatsanwalt bei allen 551 Waffenbehörden nachfragen, ob die Waffe dort registriert ist.

Heute bildet das NWR den legalen privaten Waffenbesitz in Deutschland ab.

Erfasst werden:

  • Erlaubnispflichtigen Waffen in Deutschland
  • Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern
  • Die zugrunde liegenden Erwerbs- und Besitzerlaubnisse

Das NWR ist eine Datenbank die seit 1. Januar 2013 durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) als gesetzliche Registerbehörde betrieben wird. Mit der Einführung wurde die EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG schon zwei Jahre vor ihrer Frist umgesetzt. Antrieb zur schnellen Einführung des NWR gab der Anschlag von Winnenden. Die Vision war von Anfang an, den gesamten Lebenszyklus einer Waffe in einer zentralen Datenbank abzubilden wie der damalige Innenminister Friedrich am 19.11.2012 in der Tagesschau stolz verkündete.

Genau das wird das neue NWR 2.0 jetzt können.

Es nimmt seinen Gesamtbetrieb am 1. September 2020 auf. Es erfasst folgende Daten der Waffen und Waffenteile:

  • Hersteller und Zeitpunkt der Herstellung bzw. des Importes aller Waffen und wesentlichen Waffenteile (Fertigstellung)
  • Modell, Kaliber, Seriennummer, waffentechnische Ausführung, Kategorie, Waffentyp und Waffentypfeingliederung
  • Besitzerwechsel (Überlassung, Erwerb)
  • Mögliche Bearbeitungen (Austausch von Waffenteilen, Umbauten etc.)
  • Blockierung und Unbrauchbarmachung
  • Abhandenkommen

Zu den Waffenbesitzern werden Personalien und ihre Erlaubnisse sowie behördlich verhängte Waffenbesitzverbote gespeichert.

Jede Waffe bzw. jedes Waffenteil, jeder Waffenbesitzer, jede Erlaubnis und jeder Händler sowie Hersteller bekommen eine eindeutige NWR-ID (Personen-ID, Erlaubnis-ID, Waffen-ID, Händler-ID, Hersteller-ID, Waffenbehörden-ID).

Voraussetzung ist dabei, dass alle relevanten Waffendaten bereits durch die Hersteller und Waffenhändler an das NWR gemeldet werden.

Jeder Waffenbesitzer hat also mindestens zwei NWR-IDs die man auf seiner WBK findet. Oben wird die Erlaubnis-ID eingedruckt und unter dem Namen die Personen-ID.

Neben den Waffenbehörden haben Polizei, Justiz und Zoll direkten Zugriff auf die bundesweiten Daten des NWR. Insgesamt sind das fast 600 Behörden, die hoffentlich alle einen hohen Standard an IT Sicherheit umsetzen.

Wo ist der Nutzen des NWR?

Das nationalen Waffenregister hat für die Strafverfolgungsbehörden eine große Bedeutung. So kann z.B. vor einem Polizeieinsatz geklärt werden ob eine Person Waffenbesitzer ist oder ein Waffenbesitzverbot verhängt wurde. Zu jeder sichergestellten Waffe kann sofort die Kette der Vorbesitzer ermittelt werden. Ehemals legale Waffen, die z.B. durch Diebstahl oder Verlust illegal geworden sind können leichter nachverfolgt werden etc.

Die Notwendigkeit eines zentralen Registers, die bei Kraftfahrzeugen nie in Frage gestellt wurde, wird fälschlicherweise beim NWR in der Öffentlichkeit immer wieder hinterfragt.

Gibt es Gefahren?

Letzens wurde ich gefragt: „Wenn das NWR gehackt wird, dann wissen die Diebe doch wo wertvolle Waffen stehen“ – Ich denke, dass es viel gefährlicher ist, wenn Diebe wissen wo der kleine Maserati steht. Waffen sind schwer weiter zu veräußern und bringen auf dem Schwarzmarkt vergleichsweise wenig Geld.

Gehen wir in Gedanken aber noch einmal viele Schritte zurück. Zu den Karteikarten mit denen Waffen bei den Waffenbehören erfasst wurden. In einer kleinen Gemeinde übernimmt das Ordnungsamt auch die Funktion der Waffen- und Sprengstoffbehörde. Der Sachbearbeiter hat keinerlei persönlichen Kontakt zu Waffen und kennt sich auch nicht damit aus (das ist auch heute oft so). Die älteren Jäger und Sportschützen werden es noch kennen: Man ging mit seiner neu erworbenen Waffe zur Waffenbehörde, legte die Waffe in der Amtsstube auf den Tisch und sie wurde erfasst. So kommt es dann nicht selten zu Einträgen wie „KK-Gewehr – Kaliber ca. 6mm – Hersteller unbekannt – Waffennummer ohne“. Solche Einträge mussten oftmals von Hand und durch Nachfragen beim Waffenbesitzer korrigiert werden. Korrekt steht die Waffe jetzt so im NWR: „Kat.C Einzellader – Kaliber .22lr – Mauser ES 340 – Waffennummer 123456“. Die Herstellernummern (Waffennummern) waren dabei eine enorme Fehlerquelle. Es gab unglaublich viele Waffen mit der Nummer 85715. Gerade bei älteren Waffen kann man 8x57IS schon falsch deuten und so kam es zu einem unreinen Datenbestand.

Datenfehler im NWR 1.0

Im NWR mussten diese Fehler mühsam bereinigt werden. Für das NWR 2.0, in das ja auch Hersteller und Händler Waffen eintragen, wurden Mechanismen geschaffen, um Fehleingaben zu verhindern. Analog zum xKFz-Standard für das Fahrzeugregister wurde die xWaffe-Schnittstelle eingeführt. Unter https://www.xwaffe.de/ kann man sich den xWaffe-Dolmetscher anschauen und sehen, dass es nahezu unmöglich ist eine falsche Eingabe zu machen. Am deutlichsten sieht man das bei der Kalibereingabe. Gibt man z.B. „9mm Nato Parabellum“ ein wandelt der Dolmetscher das Kaliber in „9mmLuger“ um. So wird es auch in die Datenbank und die WBK Eingetragen.

Wie man sieht schließt sich der Kreis. Ab September sollen Hersteller und Händler entweder über ein automatisiertes Verfahren oder über den Webbrowser mit der sogenannten Kopfstelle des NWR in Schwerin eine Verbindung aufbauen und dort Daten eintragen. Die Kopfstelle stellt dabei die Schnittstelle zwischen dem Internet und dem Behördeninternen Netzwerk da. Die Händler dürfen aus Sicherheitsgründen keinen direkten Zugriff auf das NWR haben. Die Kopfstelle prüft die Daten auf fachliche Richtigkeit, wandelt sie in das xWaffe konforme Format und sendet sie an das NWR. Dort werden sie eingetragen und der Händler bekommt eine Rückmeldung.

Was so einfach klingt wird Hersteller und Händler noch vor Herausforderungen stellen.

Wie sieht es EU-weit aus?

Auch die anderen europäischen Staaten haben ihre jeweils eigenen nationalen Waffenregister. Zurzeit gibt es zwischen den Staaten der EU keinen Abgleich. Die Systeme sind leider sehr verschieden. Es bleibt abzuwarten wann wir ein EU-weites Waffenregister bekommen.