Noch kein Entwurf zur nationalen Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie vom 17. Mai 2017

Heute hat die Bundesregierung in der Drucksache 19/6312 auf eine kleine Anfrage geantwortet. Es geht um die Weiterentwicklung der EU-Feuerwaffenrichtlinie von 1991 durch die Richtlinie vom 17. Mai 2017.

Die Bundesregierung begrüßt die weitere Harmonisierung des Feuerwaffenrechts in der Europäischen Union. Die “Schließung von Schutzlücken, die aus uneinheitlichen Standards zum Beispiel beim Umbau von scharfen Schusswaffen zu Salutwaffen, bei der Deaktivierung von Schusswaffen sowie bei der Kennzeichnung und damit der Nachverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen resultierten”, habe einen positiven Effekt für die Innere Sicherheit.

Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie vor. Es wird geprüft: “inwieweit durch die Neuregelungen der Richtlinie Änderungen des Waffengesetzes und gegebenenfalls weiterer Gesetze erforderlich werden”. Die Regierung sagt, dass diese Prüfung noch andauere.

So jedenfalls der offizielle Tenor. Interessant macht diese Antwort und auch die Anfrage selbst, was zwischen den Zeilen steht. Die Tschechische Republik hat im EU Parlament nicht nur gegen die Richtlinie gestimmt sondern jetzt auch ein Verfahren vor dem EuGH angestrebt und gleich 4 Klagegründe gefunden. Leider ist sie das einzige Land, was sich für die Rechte legaler Waffenbesitzer einsetzt. Auch sehr interessant ist, dass die Bundesregierung indirekt einräumt, dass Attentate durch die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie nicht verhindert werden können oder verhindert worden wären wenn es die Richtlinie schon vorher gegeben hätte.

Der benannte “positive Effekt auf die innere Sicherheit” ist also wohl eher als Placebo für die breite Öffentlichkeit gedacht und zeigt einmal mehr, dass unsere Regierung Angst vor den eigenen Bürgern hat.

Auch wenn die oben genannte Antwort 12 Seiten umfasst lohnt sich die Lektüre.

Vermutlich wird ein Entwurf zur Umsetzung in nationales Recht kurz vor Weihachten oder in den Tagen zwischen Weihachten und Neujahr vorgelegt. Umstrittene Gesetzentwürfe werden gern zu Zeiten vorgelegt in denen die Aufmerksamkeit eher gering ist.

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