Am vergangenen Sonntag (23. Juni) wurde am Strand bei Zinnowitz ein totes Wildschwein angeschwemmt.
Eine Urlauberin informierte die Kurverwaltung, die sich wiederum nicht zuständig fühlte. Der Bürgermeister wurde informiert, der informierte den Bauhof und dieser wiederum den örtlichen Jäger. Das ist die normale “Meldekette” im Fall eines Stückes Fallwild.
Der Jäger hat das verendete Stück dann abgeholt und entsorgt.
So sollte es eigentlich nicht laufen! Schwarzwild kann recht gut schwimmen und so müsste man sich fragen, warum das Stück verendet ist und angeschwemmt wurde. In Polen sind im Juni wieder drei neue ASP Fälle gemeldet worden. Fallwild (Schwarzwild) mit unklarer Todesursache sollte, in Zeiten der näher rückenden Afrikanischen Schweinepest, der zuständigen Behörde gemeldet werden. Geeignete Proben (vor allem Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) sollten amtlich untersucht werden um die Todesursache abzuklären.
Insbesondere ein (zu flach) vergrabener Kadaver kann zur Verbreitung der ASP beitragen da austretende Körperflüssigkeiten mit dem Virus kontaminiert sind und von anderen Tieren weiter getragen werden. Wir Jäger können maßgeblich dazu beitragen die Seuche zu stoppen. Ignoranz hilft hier gar nicht!
Das Friedrich Löffler Institut informiert: ASP Erkennung beim Schwarzwild