Waffenrecht: Gesetz zur besseren Überprüfung von Waffenbesitzern

In der Pressemitteilung vom 13. April 2021 informiert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über die Pläne der nächsten Waffenrechtsverschärfung. Diese weitere Reform des Waffenrechts soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Das Bundeskabinett hat den vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ bereits beschlossen.

In frühen Entwürfen des neuen Gesetztes war noch die Rede davon, dass Schießsportverbände und Hegeringe verpflichtet werden sollen auffälliges Verhalten ihrer Mitglieder an die Behörden zu melden und dafür einen Verantwortlichen zu benennen. Dieser Gedanke wurde dann aber schon im Referentenentwurf nicht mehr verfolgt.

Nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetzt, dass am 1. September 2020 final in Kraft trat und dessen Übergangsfristen noch nicht abgelaufen sind ist dies nun die zweite Änderung des Waffenrechts innerhalb von nur einem Jahr.

Lesen Sie dazu auch die Meinung von Benedikt Krainz auf blaulichtblog.de

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