ASP: Ausgleichszahlungen für Jäger zur Absenkung der Schwarzwildbestände

Vor dem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möchte das Land Niedersachsen die Schwarzwildbestände präventiv so weit absenken, dass die Ausbreitung der Krankheit möglichst unterbunden wird. Für den entstandenen Mehraufwand gewährt das Land finanzielle Unterstützung für Jagdausübungsberechtigten und Hundeführer.

Antragsberechtigt ist der Jagdausübungsberechtigte, also der Revierpächter. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernimmt die Antragsbearbeitung und Auszahlung des Geldes. Anders als bei anderen Subventionen ist kein Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt für alles erlegte oder gefundene Schwarzwild seit 1.4.2018.

Konkret werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Suchen und Beproben von Fallwild und von schwerkrankem Schwarzwild.
  • Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen.
  • Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden.

Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Stück Schwarzwild. Voraussetzung ist allerdings, dass die Strecke im jeweiligen Revier höher ist als im Durchschnitt der vergangenen drei Jagdjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17. Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.

Der Antrag ist an folgender Stelle einzureichen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Regionalstelle Uelzen
Wendlandstraße 10
29525 Uelzen

Zuständig ist:
Herr Erich Knüppel 05841-6320 Erich.Knueppel@lwk-niedersachsen.de
Herr Peter Lux 0581-94639-35 Peter.Lux@lwk-niedersachsen.de

Das Antragsformular steht im Download-Bereich

Für alle, die es genau wissen wollen hier die zum Antrag gehörende Verwaltungsvorschrift_ASP.

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