Schalldämpfer auf Jagdwaffen – Aktuelle Tabelle

Da es einige Änderungen im Bezug auf die Genehmigung und Nutzung von Schalldämpfern auf Jagdwaffen gegeben hat möchte ich an dieser Stelle noch einmal zusammenfassen.

Zuständig für die Genehmigung ist die Waffenbehörde des jeweiligen Wohnsitzes. Die Praxis hat gezeigt, dass bei einem Umzug in ein Bundesland mit einem sachlichen Verbot von Schalldämpfern in der Regel eine bereits (in einem anderen Bundesland) erteilte Genehmigung nicht widerrufen wird.

Diese Tabelle findet Ihr auch im Download. Ich versuche sie bei Änderungen jeweils zeitnah aktuell zu halten.

Stand: Ende Februar 2019

In den einzelnen Bundesländern ist:

Bundesland Erwerb Jagdliche Nutzung
Baden-Württemberg Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Bayern Sachliches Verbot.

Es gibt eine Ausnahmeregelung

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden. Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Berlin Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Brandenburg Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Bremen Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Hamburg Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Hessen Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Mecklenburg-Vorpommern Erlaubnis zum SD-Erwerb wird derzeit nicht erteilt. Dämpfung von mehr als 20dB muss nachgewiesen werden. Voreintrag erforderlich. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Niedersachsen Sachliches Verbot. Es gibt eine Ausnahmeregelung in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
NRW Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Rheinland-Pfalz Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Saarland Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Sachsen Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Sachsen-Anhalt Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Schleswig-Holstein Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Nur für Waffen mit schalenwildtauglichem Kaliber.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Thüringen Sachliches Verbot. Nutzung verboten.

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