Gesetzentwurf zum dritten Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG

Am 17. Oktober 2019 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes zum 3. WaffRÄndG mit Stellungnahme des Bundesrates, der seit dem 9. Oktober 2019 vorliegt, im Bundestag statt. Das 153 Seiten umfassende Dokument regelt geplante Änderungen am

  • Waffengesetz
  • Beschussgesetz
  • Nationales Waffenregistergesetz (NWRG), das künftig Waffenregistergesetz (WaffRG) heißen wird
  • Bundesmeldegesetz

Der Bundestag hat den Entwurf gehört und zusammen mit 3 Anträgen der Länder Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen zurück in die Ausschüsse überwiesen.

Das soll ich ändern

  • Bisher waren im nationalen Waffenregister nur legale Schusswaffen im privaten Besitz erfasst. Künftig soll jede Waffe von der Herstellung an erfasst werden. Hersteller und Waffenhändler werden verpflichtet Waffen und wesentliche Waffenteile elektronisch ins Register einzutragen. Es wird eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben
  • Im Waffenregister wird nicht nur die Waffe mit ihrer Nummer erfasst, sondern künftig auch alle wesentlichen Waffenteile. Dazu wird ein “tragendes Teil” einer jeden Waffe definiert und jedes wesentliche Teil mit einer individuellen Nummer versehen und eingetragen. Eine Bestandsregelung wird nicht erwähnt was aus meiner Sicht dazu führt, dass wir alle unsere Waffenteile kennzeichnen und eintragen lassen müssen.
  • Der Besitz von Dekowaffen wird erlaubnispflichtig
  • Das Vorliegen des waffenrechtlichen Bedürfnisses wird Gegenstand der Regelüberprüfung. Die Behörde kann persönliches Erscheinen des Waffenbesitzers fordern.
  • Der Erwerb und die Nutzung von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik für Jagdwaffen soll erleichtert werden. Nachtzieltechnik bleibt verboten.
  • Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss bei Langwaffen und mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen werden zu verbotenen Gegenständen. Ein Bestandsschutz gilt für Magazine, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden. Waffen mit fest eingebauten Magazinen oder Wechselmagazine mit höherer Kapazität müssen abgegeben werden.
  • Bei der Zuverlässigkeitsprüfung kann künftig die Auskunft der zuständigen Verfassungsschutzbehörde eingeholt werden

Das Land Sachsen-Anhalt hat darüber hinaus gefordert, Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge zu behandeln. Das Land Hessen möchte Armbrüste den Feuerwaffen gleichstellen und diese somit erlaubnispflichtig machen. Niedersachsen fordert zusammen mit Bremen Messerverbote und Waffenverbotszonen.

Auch wenn die EU sich eine europaweit einheitliche Harmonisierung der Waffengesetze gewünscht hat ist Deutschland wieder einmal mit Sonderregelungen weit über die Forderungen der EU Feuerwaffenrichtlinie hinaus gegangen.

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