Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung

Die Weideschlachtung ist auch bei uns in der Region ein viel diskutiertes Thema, dass zunehmendes Interesse bei Landwirten und Verbrauchern erfährt. Nun hat der Bundesrat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen die tierschutzgerechten Weideschlachtung zu fördern und fordert die Bundesregierung auf das Thema auf die Agenda zu nehmen. Das Engagement wird damit begründet, dass die Weideschlachtung in vertrauter Umgebung stattfindet und der oft lange Lebend-Transport der Tiere in die Schlachtbetriebe entfällt. So ist die Schlachtung besonders tierschonend, was sich auch positiv auf die Fleischqualität auswirkt.

Folgendes wird unterstützt:

  • Die Möglichkeit der Schlachtung im Haltungsbetrieb soll auf die Tierart Schwein erweitert werden. Bislang ist die Weideschlachtung nur für Rinder erlaubt.
  • Die Erlaubnis zur Weideschlachtung soll auch auf saisonal unter extensiven Bedingungen im Freiland gehaltene Rinder und Schweine erweitert werden.
  • Man möchte Fördermöglichkeiten für Investitionen im Rahmen der Weideschlachtung schaffen.
  • Die Weideschlachtung soll auf EU-Ebene anerkannt werden.

Der Beschluss ist in der Drucksache 94/20 des Bundesrates nachzulesen.

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