Illegaler Waffenbesitz ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt!

Wer kennt das nicht: Der Rücken tut weh und es ist keiner da, von dem man massiert wird…

Heute möchte ich eine kleine, fiktive Geschichte erzählen. Ich hoffe, dass sie so nicht passiert ist. Gleichzeitig möchte ich damit jeden ein wenig sensibilisieren, kritisch über Alltagsgegenstände nachzudenken.

Es ist Freitag Abend. Herr W. aus Hamburg hat gerade Weihnachten hinter sich gebracht und sitzt nach getaner Arbeit auf der Couch. Er blättert in Prospekten. Tchibo hat Fitness und Massengeräte im Angebot. Auf Seite 59 findet er den “Klopfmassagestab” – “Federnde Schläge zur Entspannung der Muskulatur…”:

Unser Waidmann, Herr W., ist begeistert. Damit kann er sich selbst massieren und die Geschäfte sind sogar gerade noch offen. Gut gelaunt macht er sich sofort auf den Weg zu Tchibo und kauft den Stab.

Auf dem Rückweg zieht ein stechender Schmerz durch seinen Rücken. Der beste Zeitpunkt das neue Gerät sofort auszuprobieren! Er packt den Massagestab aus, entsorgt die Verpackung verantwortungsbewusst im Mülleimer und schlägt sich auf den Rücken. Nach ein paar kräftigen Schlägen hat er den Dreh raus und freut sich. Weniger Freude löst der Anblick bei den zwei Beamten E. und S. aus, die unseren Herrn W. von der anderen Straßenseite aus beobachtet haben. Als die Beamten Herrn W. ansprechen wundert er sich etwas über die angespannt defensive Haltung der Polizisten, denkt sich aber nicht viel dabei, da die Polizei auf St. Pauli ja viel aushalten muss.

Die freundlichen Beamten fordern Herrn W. auf, seine Waffe nieder zu legen und wundern sich, dass er behauptet, alle Waffen sind sicher im Waffenschrank verschlossen. Es bedarf einiger Erklärung bis Herr W. versteht, dass es um seinen Massagestab geht und er plötzlich beschuldigter einer Straftat ist.

Im Protokoll der Polizei klingt das nachher so: Herr W. wurde im Bereich der Waffenverbotszone „Reeperbahn“ mit einem Schlagstock-ähnlichen Gegenstand angetroffen. Er behauptete trainieren zu müssen und dass wegen der dicken Winterkleidung härtere Schläge erforderlich sind.

Herr W., der immer gesetzestreu ist, macht sich nicht viele Gedanken und hatte den Vorgang auch schon fast vergessen. Bis zu dem Moment, als sein Jagdschein dreieinhalb Monate später nicht verlängert wurde, weil ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt gegen ihn anhängig ist…

Der Jagdschein ist erst einmal weg und damit auch die Berechtigung Munition zu besitzen!

Kann ein Massagestab eine Waffe sein?

Definitiv JA, sagt nun auch das Bundeskriminalamt in seinem Feststellungsbescheid zum Tchibo Klopfmassagestab

Das BKA stuft den Tchibo Klopfmassagestab sogar als verbotene Waffe ein!

Als Jäger hätte das Herrn W. bewusst sein müssen. Er hat es ja während der Vorbereitung zur Jagdscheinprüfgung gelernt:

In der allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV) zum Waffengesetzt WaffG steht in Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2: “Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist.” Der Umgang mit Totschlägern ist verboten (Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste).

Es droht eine Strafe, denn illegaler Waffenbesitz ist kein Kavaliersdelikt:

Das Strafmaß ist im Waffengesetz festgelegt. Der betreffende §52 WaffG sagt dazu Folgendes aus:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt…

So schnell kann ein kleiner und harmlos aussehender Gegenstand richtig große Probleme verursachen!

Der Stab wurde (laut Prospekt) einen ganzen Monat lang verkauft. Erstaunlich finde ich, dass es keinem Produktmanager, Angestellten oder der Rechtsabteilung aufgefallen ist was da bei Tchibo verkauft wurde.

Ich würde mich freuen, wenn ein Anwalt aus unseren Reihen hierzu einen Kommentar geben würde!

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