Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert, dass die Jagdzeiten werden angepasst werden:
Die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wurde angepasst. Das Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostdeutschland nicht nur alle Jagdmethoden sondern auch neue Hilfsmittel zur Reduzierung der Schwarzwildbestände zur Anwendung kommen müssen. Da auch weniger Schalenwilddrückjagden wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stattgefunden haben, wird nun auch die Nachtzieltechnik für eine intensive Schwarzwildbejagung freigegeben.
Die klimaangepasste Wiederbewaldung und der Waldumbau erfordern eine Regulierung der Schalenwildbestände auf ein tragfähiges Niveau. Mit Beginn der Jagdzeit am 1. April können bereits einjähriges Reh-, Rot- und Damwild sowie ältere Rehböcke vor Beginn der Vegetationszeit bejagt werden.
Die Jagdzeiten auf Wasserfederwildarten sind auf Grund ihres guten Erhaltungszustandes angepasst worden.
Die Bestände der Nonnengans sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen, so dass die hier brütende Population Jagdzeiten erhalten hat und der ziehende Teil der Population zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen unter streng überwachten Bedingungen außerhalb der Vogelschutzgebiete erlegt werden dürfen.
Eine Übersicht der aktuellen Jagdzeiten in Niedersachsen finden Sie hier: Gesetze und andere Bestimmungen rund um das Thema Jagd und Jäger