Der Wolf gehört in unsere Kulturlandschaft: Ja!
Der Wolf konnte in Deutschland wider angesiedelt werden: Prima!
Aus “der Wolf” wird ganz schnell “die Wölfe”: Oops… Plural? Viele?
Genau wie Hunde werfen Wölfe zwei Mal pro Jahr. Ein Wurf besteht aus ein bis elf, in der Regel vier bis sechs Welpen. Die Mortalität ist allerdings hoch (ca. 50%), vor allem in den ersten zwei Lebensjahren. Die wichtigsten natürlichen Sterblichkeitsfaktoren sind Verletzungen durch Kämpfe mit rudelfremden Wölfen, Verkehrsunfälle und Verhungern (auf die internationale Wolfspolulation bezogen).
Ein Rudel besteht aus den Elterntieren, den Nachkommen des Vorjahres und den Welpen des aktuellen Jahres. Also aus etwa 11 Tieren. Laut DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, gab es im Monitoringzeitraum 2018/2019 Deutschlandweit 58 Rudel, 2 Paare und 4 terretoriale Einzeltiere. In 58 der 64 Territorien wurde Reproduktion bestätigt, mit insgesamt 212 Welpen.
Von diesen 212 Welpen stirbt die Hälfte. Es entstehen also 53 Paare, die wiederum je ca. 6 Welpen zu Welt bringen…
FDP und AFD haben diesen Zusammenhang beide erkannt und in den Drucksachen 19/594 und 19/584 konsequenzen gefordert.
Die FDP fordert:
- einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wird;
- sich auf europäischer Ebene für die Aufnahme des Wolfes in Anhang V der FFHRichtlinie einzusetzen, damit der Wolf in die Verordnung über die Jagdzeiten entsprechend aufgenommen werden kann;
- einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring zu schaffen;
- zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadensprävention und Wolfsgeschädigte bereitzustellen.
Die AFD fordert:
- Ein Projekt zur Neufestlegung des Status der in Deutschland lebenden Wölfe und Wolfsmischlinge zu initiieren. Es soll untersucht werden, ob die Tiere der Unterart Canis Lupus Lupus angehören oder anderen Unterarten bzw. Mischlingen, die keinen Schutzstatus haben;
- den Erhaltungszustand der Tierart Wolf darzulegen und eine Aktualisierung der Habitatanalyse für Deutschland vorzunehmen, wie es die Umweltministerkonferenz im November 2017 forderte;
- bis zur Feststellung einer eindeutigen Zuordnung zu der Unterart (bzw. Rasse)sollen Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren und Menschen ergriffen werden
- Man denkt an konsequentere Umsetzung bestehender Gesetze, Schaffung zusätzlicher gesetzlicher Grundlagen im Naturschutz und im Jagdrecht und man möchte eine Obergrenze der Population festlegen, wie vom LCIE (Large Carnivore Initiative Europe) gefordert.
- zusätzlich sollen Ziele definiert werden, die die Rechtssicherheit im Umgang mit Wolfspopulationen regeln.
Beide Anträge wurden in der gestrigen Sitzung des Bundestages abgelehnt (Siehe Drucksache 19/3034).
Obwohl sich die Forderungen der beiden Anträge ähneln lehnt die AFD den Antrag der FDP und umgekehrt auch die FDP den Antrag der AFD ab. Die anderen Parteien sind sich bei der Ablehnung beider Anträge einig.
Der Wolf kommt also vorerst weiterhin nicht ins Jagdrecht.