Stoppt die Reisebeschränkung auch die ASP?

Reisen zwischen Polen und Deutschland sind zu Zeiten von COVID-19 kaum möglich. Beide Regierungen verbieten den Reiseverkehr um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Offenbar hält sich auch das Schwarzwild an dieses Verbot die polnisch-deutsche Grenze zu überschreiten, oder?

TopAgrar meldete gestern, dass innerhalb nur einer Woche 50 an ASP verendete Wildschweine in Polen gefunden wurden.

Von dem, im Probst Jesar See verendeten Wildschwein gibt es bislang keine Neuigkeiten über das Untersuchungsergebnis. Eine Nachfrage beim Ordnungsamt im Lübtheen wurde nicht beantwortet. Das Schwein wurde von Mitarbeitern der Stadtverwaltung verendet aus dem See gezogen nachdem Anwohner gemeldet hatten, dass ein Wildschwein mit ungewöhnlichen Schwimmbewegungen im See unterwegs ist. Uns wurde berichtet, dass das Schwein während der Rettungsaktion noch am Leben war, aber innerhalb kürzester Zeit immer schwächer wurde und dann nur noch tot geborgen werden konnte.

SIG Sauer: Insolvenz nach 150 Jahren in Eckernförde

Der traditionsreiche Waffenhersteller SIG Sauer hat gestern Insolvenz für den Standort Eckernförde angemeldet. Vermutlich zum Jahresende wird der Betrieb eingestellt. Davon werden 130 Mitarbeiter betroffen sein. Nach Angaben des Geschäftsführers hat die Firma im vergangenen Jahr nur 20.000 Waffen produziert. In diesem Jahr ist der Umsatz weiter eingebrochen. Als Gründe werden die Corona-Krise, die immer stärkere Regulierung des Waffenmarktes und Deutschland und das Ausbleiben von Großaufträgen für Bundeswehr und Polizei genannt. Auch die Nachfrage nach Sport- und Jagdwaffen ist deutlich gesunken. Tatsache ist aber auch, dass es in den Vergangenen Jahren immer wieder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen SIG Sauer gab, weil Waffen in Ländern aufgetaucht sind in die Exportverbote bestehen.

Auch für das Bundesland Schleswig-Holstein dürfte die Schließung ein harter Schlag sein. Im Februar diesen Jahres hatte das Beschussamt seine Außenstelle in Eckernförde nach aufwändiger Modernisierung und Investitionen von über 400.000 Euro wieder eröffnet. Ob die Beschussstelle, die auf dem Gelände von SIG Sauer ist, weiter betrieben wird, ist mit der Insolvenz von SIG Sauer auch unklar.

Was ist eigentlich das nationale Waffenregister?

Vermutlich jeder der rund 1,6 Millionen legalen Waffenbesitzer in Deutschland hat schon einmal etwas vom nationalen Waffenregister, dem NWR gehört. Aber was ist das eigentlich genau und was wird da gemacht und gespeichert?

Ich erinnere mich noch wie heute: 1987 habe ich mein erstes Auto angemeldet und ein Kennzeichen zugeteilt bekommen. Ich hatte damals schon 12 Jahre lang mit Computern gebastelt und komme als 18-Jähriger in diese Halle in Hamburg wo alle Fahrzeuge ihre Karteikarte hatten. Ein riesiger Raum mit kistenartigen Maschinen in denen Register mit Karteikartenkästen hingen und hunderte von Knöpfen. Ich war damals beeindruckt wie schnell die Karte meines Gebrauchtwagens gefunden war, um dann handschriftlich meinen Namen dort einzutragen. Toll und gleichzeitig unglaublich denn die relationale Datenbank wurde doch schon 1970 von IBM erfunden.

Was hat das denn nun mit dem nationalen Waffenregister (NWR) zu tun? Was mir 1987 unglaublich rückständig erschien war bis 2012 bei den seinerzeit 551 deutschen Waffenbehörden gängige Praxis. Waffen wurden lokal von den vielen Waffenbehörden registriert. Eine Abstimmung oder einen Austausch zwischen den Behörden fand turnusmäßig nicht statt. Ein Beispiel aus der Praxis der Ermittlungsbehörden: Als die 9-fache Mordwaffe der NSU, eine Česká 83 Pistole, sichergestellt wurde musste der ermittelnde Staatsanwalt bei allen 551 Waffenbehörden nachfragen, ob die Waffe dort registriert ist.

Heute bildet das NWR den legalen privaten Waffenbesitz in Deutschland ab.

Erfasst werden:

  • Erlaubnispflichtigen Waffen in Deutschland
  • Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern
  • Die zugrunde liegenden Erwerbs- und Besitzerlaubnisse

Das NWR ist eine Datenbank die seit 1. Januar 2013 durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) als gesetzliche Registerbehörde betrieben wird. Mit der Einführung wurde die EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG schon zwei Jahre vor ihrer Frist umgesetzt. Antrieb zur schnellen Einführung des NWR gab der Anschlag von Winnenden. Die Vision war von Anfang an, den gesamten Lebenszyklus einer Waffe in einer zentralen Datenbank abzubilden wie der damalige Innenminister Friedrich am 19.11.2012 in der Tagesschau stolz verkündete.

Genau das wird das neue NWR 2.0 jetzt können.

Es nimmt seinen Gesamtbetrieb am 1. September 2020 auf. Es erfasst folgende Daten der Waffen und Waffenteile:

  • Hersteller und Zeitpunkt der Herstellung bzw. des Importes aller Waffen und wesentlichen Waffenteile (Fertigstellung)
  • Modell, Kaliber, Seriennummer, waffentechnische Ausführung, Kategorie, Waffentyp und Waffentypfeingliederung
  • Besitzerwechsel (Überlassung, Erwerb)
  • Mögliche Bearbeitungen (Austausch von Waffenteilen, Umbauten etc.)
  • Blockierung und Unbrauchbarmachung
  • Abhandenkommen

Zu den Waffenbesitzern werden Personalien und ihre Erlaubnisse sowie behördlich verhängte Waffenbesitzverbote gespeichert.

Jede Waffe bzw. jedes Waffenteil, jeder Waffenbesitzer, jede Erlaubnis und jeder Händler sowie Hersteller bekommen eine eindeutige NWR-ID (Personen-ID, Erlaubnis-ID, Waffen-ID, Händler-ID, Hersteller-ID, Waffenbehörden-ID).

Voraussetzung ist dabei, dass alle relevanten Waffendaten bereits durch die Hersteller und Waffenhändler an das NWR gemeldet werden.

Jeder Waffenbesitzer hat also mindestens zwei NWR-IDs die man auf seiner WBK findet. Oben wird die Erlaubnis-ID eingedruckt und unter dem Namen die Personen-ID.

Neben den Waffenbehörden haben Polizei, Justiz und Zoll direkten Zugriff auf die bundesweiten Daten des NWR. Insgesamt sind das fast 600 Behörden, die hoffentlich alle einen hohen Standard an IT Sicherheit umsetzen.

Wo ist der Nutzen des NWR?

Das nationalen Waffenregister hat für die Strafverfolgungsbehörden eine große Bedeutung. So kann z.B. vor einem Polizeieinsatz geklärt werden ob eine Person Waffenbesitzer ist oder ein Waffenbesitzverbot verhängt wurde. Zu jeder sichergestellten Waffe kann sofort die Kette der Vorbesitzer ermittelt werden. Ehemals legale Waffen, die z.B. durch Diebstahl oder Verlust illegal geworden sind können leichter nachverfolgt werden etc.

Die Notwendigkeit eines zentralen Registers, die bei Kraftfahrzeugen nie in Frage gestellt wurde, wird fälschlicherweise beim NWR in der Öffentlichkeit immer wieder hinterfragt.

Gibt es Gefahren?

Letzens wurde ich gefragt: „Wenn das NWR gehackt wird, dann wissen die Diebe doch wo wertvolle Waffen stehen“ – Ich denke, dass es viel gefährlicher ist, wenn Diebe wissen wo der kleine Maserati steht. Waffen sind schwer weiter zu veräußern und bringen auf dem Schwarzmarkt vergleichsweise wenig Geld.

Gehen wir in Gedanken aber noch einmal viele Schritte zurück. Zu den Karteikarten mit denen Waffen bei den Waffenbehören erfasst wurden. In einer kleinen Gemeinde übernimmt das Ordnungsamt auch die Funktion der Waffen- und Sprengstoffbehörde. Der Sachbearbeiter hat keinerlei persönlichen Kontakt zu Waffen und kennt sich auch nicht damit aus (das ist auch heute oft so). Die älteren Jäger und Sportschützen werden es noch kennen: Man ging mit seiner neu erworbenen Waffe zur Waffenbehörde, legte die Waffe in der Amtsstube auf den Tisch und sie wurde erfasst. So kommt es dann nicht selten zu Einträgen wie „KK-Gewehr – Kaliber ca. 6mm – Hersteller unbekannt – Waffennummer ohne“. Solche Einträge mussten oftmals von Hand und durch Nachfragen beim Waffenbesitzer korrigiert werden. Korrekt steht die Waffe jetzt so im NWR: „Kat.C Einzellader – Kaliber .22lr – Mauser ES 340 – Waffennummer 123456“. Die Herstellernummern (Waffennummern) waren dabei eine enorme Fehlerquelle. Es gab unglaublich viele Waffen mit der Nummer 85715. Gerade bei älteren Waffen kann man 8x57IS schon falsch deuten und so kam es zu einem unreinen Datenbestand.

Datenfehler im NWR 1.0

Im NWR mussten diese Fehler mühsam bereinigt werden. Für das NWR 2.0, in das ja auch Hersteller und Händler Waffen eintragen, wurden Mechanismen geschaffen, um Fehleingaben zu verhindern. Analog zum xKFz-Standard für das Fahrzeugregister wurde die xWaffe-Schnittstelle eingeführt. Unter https://www.xwaffe.de/ kann man sich den xWaffe-Dolmetscher anschauen und sehen, dass es nahezu unmöglich ist eine falsche Eingabe zu machen. Am deutlichsten sieht man das bei der Kalibereingabe. Gibt man z.B. „9mm Nato Parabellum“ ein wandelt der Dolmetscher das Kaliber in „9mmLuger“ um. So wird es auch in die Datenbank und die WBK Eingetragen.

Wie man sieht schließt sich der Kreis. Ab September sollen Hersteller und Händler entweder über ein automatisiertes Verfahren oder über den Webbrowser mit der sogenannten Kopfstelle des NWR in Schwerin eine Verbindung aufbauen und dort Daten eintragen. Die Kopfstelle stellt dabei die Schnittstelle zwischen dem Internet und dem Behördeninternen Netzwerk da. Die Händler dürfen aus Sicherheitsgründen keinen direkten Zugriff auf das NWR haben. Die Kopfstelle prüft die Daten auf fachliche Richtigkeit, wandelt sie in das xWaffe konforme Format und sendet sie an das NWR. Dort werden sie eingetragen und der Händler bekommt eine Rückmeldung.

Was so einfach klingt wird Hersteller und Händler noch vor Herausforderungen stellen.

Wie sieht es EU-weit aus?

Auch die anderen europäischen Staaten haben ihre jeweils eigenen nationalen Waffenregister. Zurzeit gibt es zwischen den Staaten der EU keinen Abgleich. Die Systeme sind leider sehr verschieden. Es bleibt abzuwarten wann wir ein EU-weites Waffenregister bekommen.

IWA OutdoorClassics 2020 endgültig abgesagt

Das IWA Team der Nürnberg Messe GmbH gab gestern bekannt, dass die IWA OutdoorClassics 2020 endgültig abgesagt ist. Aufgrund der Vielzahl der Messen, die in Nürnberg stattfinden und der weiterhin unsicheren Lage wird es in diesem Jahr keinen Ersatztermin geben.

Vom 12. bis 15. März 2021 findet dann die IWA OutdoorClassics 2021 statt. Vom Konzept her bleiben die Veranstalter traditionell. Die ursprünglich angedachten Publikumstage für 2021 werden nicht stattfinden. Die weitere Entwicklung der Messe wird beim “IWA Customer Circle” mit Branchenvertretern im Sommer 2020 besprochen.

Hegeringschießen am 18. April fällt aus

Aufgrund der derzeitigen Situation und wegen der hohen Waldbrandwarnstufe bleibt der Schießstand in Püttelkow bis auf weiteres geschlossen.

Unser Hegeringschießen muss also leider ausfallen. Sobald sich die Lage klärt wird ein neuer Termin angesetzt.

Jäger sind von einer allgemeinen Corona-Ausgangssperre befreit

Der LJV-Hessen berichtet:

Soeben wurde dem LJV ein Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesinnenministeriums bekannt. Demnach sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beitrag der Jägerschaft zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge sowie der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an.

Zum Artikel des LJV-Hessen…

Sinnvolle Hilfen in Zeiten von Corona

Heute leite ich Euch zwei interessante Dokumente weiter, die der Reservistenverband der Bundeswehr seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt.

Die Bundeswehr hat sich im digitalen Zeitalter auf ein profanes, aber wirksames Mittel besonnen: Die Taschenkarte. Nun gibt es auch eine für die CORONA-Krise und ich möchte Sie bitten: Drucken Sie diese Taschenkarte aus, verschenken sie diese an Waidgenossinnen und Waidgenossen, an Nachbarn und an jeden, von dem Sie denken, dass er sie zu schätzen weiß.

Taschenkarte COVID19

Hinweis: Alle 4 Seiten auf ein DIN-A4 Blatt drucken und zuerst in Längsrichtung falten.


Alle sagen: “Einen Mundschutz braucht keiner.” Aber das kann morgen schon ganz anders aussehen. Die Stadt Jena hat es vorgemacht und vorbereitet zu sein ist noch nie ein Fehler gewesen. Den in der Anleitung gezeigten Mundschutz kann man noch besser machen indem man einen Aktivkohlefilter integriert. Im Baumarkt gibt es Filtermatten (ca. 3mm dick) für Dunstabzugshauben. Wenn man eine kleine Tasche für ein Stück dieser Filtermatte einnäht hat man eine Maske mit Aktivkohlefilter den man jederzeit wechseln kann.

Mund-Nasen-Schutz – Nähanleitung 2020 Feuerwehr Essen

Wichtig: Personen, die eine solche Maske tragen möchten, sollten unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:

  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel oder ähnlichem luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Nach mehreren Wäschen kann die Festigkeit und damit die Funktionalität nachlassen!

Jagdunfall in Niedersachsen

Wie die dpa meldet, ereignete sich in der Gemeinde Marklohe am vergangenen Sonntag ein folgenschwerer Jagdunfall. Ein Jäger hat einen Kollegen während der Jagd mit einem Schuss getroffen und dadurch getötet. Die genauen Umstände sind noch unveröffentlicht. Offenbar haben sich zwei Jäger nicht gegenseitig darüber informiert, dass sie beide im Revier sind und wo sie sich aufhalten.

Hier sind gleich zwei folgenschwere Fehler gemacht worden:

  1. Fehlende Absprache von Jägern im Revier
  2. Fehlende Ansprache des “Wildes”

So etwas muss nicht passieren. Liebe Waidgenossen. Sprecht euch IMMER ab und schießt NICHT, wenn ihr euch nicht 100% sicher seit auf was ihr schießt, wie das Stück steht und welches Geschlecht es hat!

Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Tierwelt

Das Coronavirus SARS CoV 2 hat offenbar auch direkte Auswirkungen auf (mehr oder weniger) wild lebende Tiere.

Das man Wild sehr gut an den Menschen gewöhnen kann ist nichts Neues. Im japanischen Nara Park, auf der Insel Honshū, leben rund 1200 Hirsche die regelmäßig von Touristen mit sogenannten Hirsch-Crackern gefüttert werden. Um die Touristen nicht zu gefährden werden die Stangen jeweils im Oktober in einer bizarren Zeremonie beschnitten.

Zu Zeiten der Bedrohung durch das Corona Virus bleiben die Touristen nun aus. Die an den Menschen gewöhnten Hirsche ziehen jetzt in die Stadt:

https://youtube.com/watch?v=qwWAGWhJ50s

Es bleibt abzuwarten, wie lange die Einwohner das lustig und “süß” finden…

Entzug waffenrechtlicher Erlaubnis

Berlin: (hib/STO) “Persönliche Eignung nach Paragraf 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten” lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17520), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung Gesetzesregelungen vorlegen, die “gewährleisten, dass eine erteilte waffenrechtliche Erlaubnis zuverlässig entzogen wird, wenn die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist”. Auch soll durch diese Regelungen nach dem Willen der Fraktion “die nach dem Waffengesetz bereits vorgeschriebene Überprüfung im Hinblick auf die persönliche Eignung in psychologischer Hinsicht” verbessert werden.

In dem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass sich die Bundesregierung infolge des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau zurecht erneut mit dem Waffenrecht und dabei insbesondere mit der Frage befasse, “ob der konkrete Fall eine Lücke der bisherigen Regelungen offenbart, zumal der mutmaßliche Täter im Zeitpunkt der Tat nach bisherigem Kenntnisstand legal im Besitz von halbautomatischen Schusswaffen und entsprechender Munition war”. Wie sie in der Begründung ausführen, soll der mutmaßliche Täter von Hanau im Jahr vor seiner Tat im Hinblick auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit behördlich überprüft worden sein.